Sommergewitter mit Hagel sind nichts Ungewöhnliches. Doch der kann Autos stark beschädigen. Bei Hagelschäden müssen Fahrzeughalter vor der Reparatur die Versicherung einschalten und noch andere Dinge beachten.

Bei Hagel s ind teil- oder vollkaskoversicherte Fahrzeuge grundsätzlich in vollem Umfang versichert . Allerd ings ist der Besitzer verpflichtet, se iner Versicherung den Schaden unverzüglich mitzuteilen – telefonisch, schriftlich oder per Mail. Dabei muss der Fahrzeughalter den Tag, die Uhrzeit und den Ort, wo der Hagelschaden passiert ist, möglichst genau benennen. Das teilt die Sachverständigenorganisation Dekra mit.
Schadenm inderungspflicht für Autofahrer
"Zur Beweissicherung kann es durchaus auch s innvoll se in, das Ausmaß des Schadens unmittelbar nach dem Hagelschlag durch Fotos zu dokumentieren, etwa mit dem Smartphone“, sagt Bernd Grün inger, Schadensexperte bei der Dekra.
Bei Hagelschäden unterliegen Autofahrer der Schadenm inderungspflicht . E ingeschlagene Autoscheiben zum Beispiel müssen abgedeckt werden, damit das Fahrzeug nicht mehr als unvermeidbar durch nachfolgenden Regen beschädigt wird", so Grün inger.
Notreparaturen oder Teil instandsetzungen am Fahrzeug dürfen dagegen nicht ohne Rücksprache mit der Versicherung in Auftrag gegeben werden. "Der Betroffene braucht die Deckungszusage se ines Versicherers, sonst muss er die Rechnung unter Umständen aus eigener Tasche bezahlen", erläutert Grün inger.
Term in mit Versicherung vere inbaren
Nach der Schadenmeldung müsse der Versicherer mit dem Fahrzeughalter e inen Besichtigungsterm in vere inbaren. E in Sachverständiger ermittelt dabei die Schadenhöhe und, wenn nötig, auch den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeugs. Der Gutachter berücksichtigt die gängigen Reparaturmethoden für die Hagelschadenbeseitigung – wie etwa die lackschadenfreie Reparatur – und legt den Reparaturweg fest.
Dem Autofahrer steht es dann frei, se in Fahrzeug reparieren oder sich die Schadensumme auszahlen zu lassen. Wer sich für die Reparatur entscheidet, sollte prüfen, ob der Versicherungsvertrag e ine Werkstattb indung vorsieht. In diesem Fall ist der Halter verpflichtet, den Schaden in e iner Werkstatt instand setzen zu lassen, die von der Versicherung benannt wird. Bei anderen Verträgen kann er e ine Werkstatt se ines Vertrauens beauftragen.
Grundsätzlich sollten Autofahrer vor der Ankündigung von Hagel oder Hitzegewittern das Auto vorsorglich in die Garage fahren oder an e iner anderen Stelle in Sicherheit br ingen. dhz