Wohnungsbau Häuslebauer sollen wieder leichter an Kredite kommen

Junge Familien und ältere Menschen sollen wieder besser an Wohnimmobilienkredite kommen. Das hat das Kabinett jetzt beschlossen.

Karin Birk

Das Kabinett hat beschlossen, dass Imobilienkredite für "Häuslebauer" wieder leichter vergeben werden sollen. - © JSB31/Fotolia.com

Die Bundesregierung will bei der erst in diesem Jahr erschwerten Kreditvergabe von Immobilienkrediten wieder für Erleichterung sorgen. "Die bestehenden Regelungen werden präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht, um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern", teilte das Bundesfinanzministerium nach dem Kabinettsbeschluss mit. Es werde klar gestellt, "dass eine Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder Renovierung einer Wohnimmobilie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden darf", heißt es weiter. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßte die Klarstellung, sieht aber – wie etwa bei der Anschlussfinanzierung – noch Nachbesserungsbedarf.

Anhaltende Kritik zeigt Früchte

Damit reagiert die Bundesregierung auf die anhaltende Kritik insbesondere von Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken an den derzeitigen Vorschriften zur Kreditvergabe. Denn anders als noch vor Jahren darf nach der jüngsten Umsetzung der EU-Wohnimmobilienrichtlinie in deutsches Recht, der Wert der Immobilie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung des Bauherrn deutlich weniger einbezogen werden. Das hatte  es gerade für junge Familien oder ältere Menschen in den vergangenen Monaten schwerer gemacht, überhaupt ein Darlehen zu bekommen.

Für Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon ist der vorliegende Kabinettsbeschluss eine gute Nachricht für alle Häuslebauer. "Damit wird der Weg frei gemacht, um sowohl jungen Familien als auch älteren Mitbürgern, den Weg in die eigenen vier Wände oder die Sanierung ihrer Immobilie wieder zu erleichtern." Nichts hält er allerdings davon, bei der so genannten Anschlussfinanzierung die Kreditwürdigkeitsprüfung des Kunden wieder völlig neu aufzusetzen. Diese Prüfung stehe aus gutem Grund am Anfang einer Kreditbeziehung und müsse für die ganze Laufzeit gelten, sagte er.

Regierung im Fall der Fälle gegen Immobilienblase vorgehen können

Nach Ansicht der großen Bankenverbände (DK) sollten nach der jetzt beschlossenen Nachjustierung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie auch die entsprechenden Leitlinien "zu Kriterien und zu Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung möglichst zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt werden." Als "völlig falsch" bezeichnete  Fahrenschon diese Klarstellungen mit einem ganz anderen Vorhaben zur Regulierung der Immobilienmärkte zu verbinden. Das geplante "Vorratsgesetz" zur Verhinderung von Immobilienblasen schaffe neue bürokratische Hürden, welche die Vergabe von Immobilienkrediten völlig unnötig erschwere.

Risikoreiche Finanzierungen sollen vermieden werden

Fahrenschon bezieht sich auf einen anderen Teil des Gesetzes, der sich auf die Stabilität des Finanzsystems bezieht. Danach sieht der Gesetzgeber vor, Instrumente zu schaffen, mit denen das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bedarf den Kreditgebern bestimmte Kriterien für die Kreditvergabe – wie etwa das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert – vorgeben darf. Damit sollen zu risikoreiche Finanzierungen vermieden werden. Laut Gesetzesentwurf seien aber nur Kredite für den Bau und Erwerb von Immobilien, nicht aber für den Umbau und die Renovierung sowie Anschlussfinanzierungen betroffen. Finanzstaatsekretär Michael Meister (CDU) wies außerdem darauf hin, dass diese Instrumente nur im Bedarfsfall aktiviert würden. Es sei aber nicht auszuschließen, "dass es in Zukunft auch in Deutschland zu spekulativen Übertreibungen an den Immobilienmärkten kommt".