Bürgergeld Härteres Vorgehen gegen Arbeitsverweigerer geplant

Wer als Empfänger von Bürgergeld bei der Vermittlung nicht mitzieht oder schwarz arbeitet, muss künftig schneller mit Kürzungen rechnen. Auch Geflüchtete und Fachkräfte aus Drittstaaten sollen vermehrt in Arbeit gebracht werden. Was das Bundeskabinett beschlossen hat.

Wer nicht mitzieht oder schwarzarbeitet, bekommt künftig schneller eine Kürzung des Bürgergelds.
Eine alleinstehende Person bekommt im Jahr 2024 als Regelbedarf 563 Euro Bürgergeld. - © Fokussiert - stock.adobe.com

Die Bundesregierung will mehr Empfänger von Bürgergeld in Arbeit bringen. Wer bei der Vermittlung oder Qualifizierung nicht mitziehe oder durch Schwarzarbeit betrüge, müsse mit härteren Konsequenzen rechnen. "Hier schärfen wir nach und setzen wertvolle Hinweise aus der Praxis um", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD nach entsprechenden Beschlüssen im Kabinett. Die Änderungen müssen noch vom Bundestag beschlossen werden und können voraussichtlich zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Leistungsminderung von 30 Prozent vorgesehen

Konkret heißt es: Wer beispielsweise eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss künftig sofort mit einer deutlichen Leistungsminderung von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate rechnen. Wer Bürgergeld bekomme und dabei schwarz arbeite, müsse auch mit einer Kürzung rechnen. Daneben sollen Jobcenter verpflichtet werden, entsprechende Verdachtsfälle an die Zollverwaltung zu melden. Regelungen für die Zumutbarkeit, wie etwa die Länge des Arbeitsweges, werden ebenfalls verschärft.

Arbeitgeber erhalten Hilfen zur Integration Geflüchteter

Beschlossen wurden außerdem Maßnahmen, um Geflüchtete besser in Arbeit zu bringen. So solle beispielsweise mit dem "Integrationspraktikum" ein neues Förderinstrument eingeführt werden, heißt es seitens des Ministeriums weiter. Zudem sollen Arbeitgeber künftig einen Entgeltzuschuss erhalten, wenn sie Geflüchtete bei "erschwerter Beschäftigungsaufnahme" einstellen und ihnen die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ermöglichen. Ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten sollen zudem künftig auch für eine Zeitarbeit-Stelle einwandern dürfen.