Das Bundeskabinett hat der üblichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zugestimmt. Ab 2026 müssen Besserverdienende daher höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Die Bundesregierung hat die jährliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze beschlossen. Gutverdiener, deren monatliches Einkommen über dieser Grenze liegt, werden ab dem kommenden Jahr höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. "Für die überwiegende Mehrheit der Versicherten ergibt sich keinerlei Veränderung", teilte das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Krankenversicherung für Besserverdiener teurer
Konkret soll die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung im neuen Jahr von bisher 5.512,50 Euro im Monat auf 5.812,50 Euro steigen. Das bedeutet: Bis zu dieser Grenze des monatlichen Einkommens müssen Beiträge bezahlt werden – auf Einkommen, die darüber liegen, nicht. In der gesetzlichen Rentenversicherung soll die Grenze von derzeit 8.050 Euro zum neuen Jahr auf 8.450 Euro angehoben werden.
Lohnentwicklung aus dem Jahr 2024 schlägt durch
Wie das Ministerium weiter mitteilte, erfolgt die Berechnung aufgrund gesetzlicher Regelungen. Diese knüpft an die Lohn- und Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer im Jahr 2024 an. Das Plus betrug im vergangenen Jahr 5,16 Prozent. Mit der Fortschreibung werde sichergestellt, dass sich Versicherte entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen. Auch die Renten würden jährlich mit der Lohnentwicklung angepasst.