Gebrauchtwagenkauf Gute Vorbereitung erspart unnötigen Ärger

Der Gebrauchtwagenkauf im Internet boomt. Rund 90 Prozent der Wagen werden online zum Verkauf angeboten. Bei einem derart großen Pool an Händlern und Angeboten lohnt sich eine gut vorbereitete Kaufabwicklung. Experten des TÜV geben wertvolle Tipps.

Wer einen Gebrauchtwagen im Internet kaufen will. der sollte sich gut vorbereiten. TÜV-Experten raten, alle Unklarheiten in der Anzeige und schwammigen Formulierungen des Verkäufers im Vorfeld zu klären. - © Eisenhans - Fotolia

Die Angebotsfindung für Gebrauchtwagen im Internet spart Zeit und bietet differenzierte Suchoptionen. "Schnäppchen lassen sich dabei aber nur noch selten machen", dämpft Andreas Halupczok vom TÜV Süd in München die Hoffnungen der Käuferschicht.

Bevor man die Entscheidung für einen Kauf per Mausklick trifft, raten die Experten "das Angebot immer auf Plausibilität zu untersuchen", so Halupczok weiter.

Unklarheiten beseitigen und Vollständigkeit prüfen

Wie bei klassischen Zeitungsannoncen auch, finden sich in den Anzeigen im Internet oft viele Abkürzungen wieder, die von Angebot zu Angebot verschieden sein können. Einheitliche Schreibweisen gibt es selten. Hans-Ulrich Sander vom TÜV Rheinland empfiehlt daher Interessenten, "alle im Inserat genannten Angaben im Vorfeld der Kaufabwicklung zu klären".

Besonderen Wert sollten Käufer auf die Angabe "alle KD" legen. Denn nur wenn alle Kundendienste regelmäßig durchgeführt wurden, ist die Wahrscheinlichkeit die "Katze im Sack" zu kaufen minimal. Wirkliche Aussagekraft hätte diese Angabe aber nur, wenn sie in einem "lückenlos geführten Serviceheft" dokumentiert sei, wie Sander weiter bemerkt.

Im Idealfall liegen die Rechnungen für alle Instands- und Reparaturarbeiten am Auto ebenfalls vor. Wenn solche Belege auch noch von einem Kfz-Meisterbetrieb stammen, erscheint das Angebot und die Angaben zum Wagen vollkommen seriös.

Bei ausweichenden Antworten ist Vorsicht geboten

Weicht der Verkäufer bei Fragen nach vorhandenen Vorschäden am Verkaufsobjekt aus, kann das Angebot nicht ganz wasserdicht sein. GTÜ-Mitarbeiter Hans-Jürgen Götz rät Kunden daher, auf eine schriftliche Fixierung der Formulierungen "Unfallfreiheit" und "ohne Vorbeschädigungen durch Unfall oder sonstige Beschädigungen" im Kaufvertrag zu achten. Der Hinweis "ohne erkennbare Unfallschäden" reiche in rechtlichen Fragen nicht aus, so Götz weiter.

„Schlüssel-Fragen“

Einige Tipps der Fachmänner vom TÜV sollten Käufer bei der Abwicklung des Geschäftes vor Ort ebenfalls noch beachten:

  • Prüfen Sie ob der Verkäufer und der letzte eingetragene Vorbesitzer identisch sind. Ist dies nicht der Fall, will der Händler die Gewährleistungspflicht umgehen.
  • Vergleichen Sie die Fahrgestellnummer des Gebrauchtwagens mit der Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
  • Notieren Sie sich alle Fragen und lassen Sie sich alle erforderlichen Nachweise zeigen: Das erzeugt Respekt!
  • Die Angabe „abgelesener km-Stand laut Tacho“ im Vertrag sagt nichts über die Gesamtfahrleistung aus. Rechtlich greifbarer ist der Vertragszusatz: „Gesamtfahrleistung entspricht dem abgelesenen km-Stand“.
  • Fragen Sie, ob noch der Originalmotor eingebaut ist und achten Sie darauf, sich alle vorhandenen Schlüssel des Wagens geben zu lassen!   dapd/fl