Gesundheitsgefahren aus dem Teppich? Die Deutsche Umwelthilfe macht eine Studie publik, die zeigt, dass in der EU angeblich stark belastete Teppiche auf den Markt kommen. Das Raumausstatter-Handwerk und die Teppichhersteller sehen darin eine pauschale Verurteilung. Für Teppichböden gelten klare Regeln. Problematisch sind nicht die verlegten Teppichböden, sondern eher abgepasste Teppiche, die aus dem Nicht-EU-Ausland kommen.
Jana Tashina Wörrle

Teppichböden sollen weich sein, gerne farbig und möglichst fleckenresistent und vielen Belastungen standhalten. Damit diese Verbraucherwünsche erfüllt werden können, ist dieses nur unter Einsatz von Chemikalien möglich. Das heißt aber nicht automatisch, dass es sich hierbei um Schadstoffe handelt und auch nicht um gesundheitliche Belastungen. Einer aktuellen Studie zufolge, die unlängst von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in die Medien gebracht wurde, könnten genau diese Chemikalien gefährlich für die Gesundheit sein – sowohl für Verbraucher als auch für diejenigen, die mit den Teppichen arbeiten. Außerdem würden sie ein Recycling verhindern, kritisiert die DUH und fordert schärfere Regelungen auch für Teppichhersteller in der Europäischen Union.
Mit den Vorwürfen sorgt die Umwelthilfe allerdings nach Ansicht der Wirtschaft für eine nicht gerechtfertigte Verunsicherung auf Seiten der Verbraucher. Denn einerseits zeigt die Untersuchung der Anthesis Consulting Group, auf die sich die DUH beruft, nur, dass Teppichböden bestimmte Chemikalien enthalten können, aber nicht in welcher Menge. Andererseits wird nicht klar, dass der Großteil aller Teppiche diese Stoffe – darunter Phthalate, perfluorierte Verbindungen (PFAS), Flammschutzmittel und toxische Schwermetalle – nicht enthält, sondern nur prinzipiell enthalten kann.
"Teppich" und "textile Bodenbeläge" unterscheiden
Der Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie weist nach dem Bekanntwerden der Studie deshalb darauf hin, dass die darin erwähnten Chemikalien zu einem ganz erheblichen Teil bei der Produktion von textilen Bodenbelägen überhaupt keine Rolle spielen. "Es ist schade, dass bei einem solch wichtigen Thema offensichtlich nicht mit der erforderlichen Genauigkeit gearbeitet wurde", kritisiert der Verband.
Dem schließt sich der Zentralverband Raum und Ausstattung, der das Raumausstatter-Handwerk vertritt an. "Unsere Fachleute legen großen Wert auf nachhaltige Lösungen und Qualität. Sie arbeiten aus dem Verantwortungsbewusstsein dem Kunden und dem Berufsstand des Raumausstatters gegenüber ausschließlich mit geprüften Produkten, die einer strengen Kontrolle unterliegen, und entsprechend mit Gütesiegeln versehen sind", teilt eine Sprecherin dieser Handwerksbranche mit. Dem Zentralverband liegen zudem keine Informationen darüber vor, dass es beim Verlegen textiler Bodenbeläge zu Gesundheitsbelastungen kommt. Grundsätzlich seien hier die jeweiligen Arbeitsschutzregeln einzuhalten. Das betrifft auch den Einsatz entsprechender Verlegestoffe – etwa Kleber und Spachtelmasse –, die in Europa ebenso gesetzlich geltenden Regeln unterliegen.
Dadurch ist für Teppichböden in der gesamten EU sichergestellt, dass nur unbelastete Böden in den Markt gelangen. Anders sieht es allerdings bei losen Teppichen aus. Denn grundsätzlich muss man bei dem Thema zweierlei unterscheiden: die Begriffe "Teppich" und "textile Bodenbeläge". So spricht man von „textilen Bodenbelägen", wenn sie von Wand zu Wand verlegt werden. Diese sind, wie übrigens auch alle Laminate und die verschiedenen elastischen Bodenbelagsarten, als Bauprodukt eingestuft und unterliegen deshalb den Regeln der EU-Bauproduktenverordnung.
All diese Bodenbeläge müssen CE gekennzeichnet sein. Die wesentlichen Anforderungen sind in der harmonisierten Norm EN 14041 geregelt. Sie legt unter anderem Vorgaben für das Brandverhalten, den Gehalt gefährlicher Chemikalien, Emissionen in die Innenraumluft (flüchtige organische Verbindungen und Formaldehyd), die Wasserdichtigkeit, die Rutschsicherheit, das elektrische Verhalten und die Wärmeleifähigkeit fest. Diese Anforderungen sind europaweit einheitlich geregelt und unterliegen nationalen Marktkontrollen. Der Verband der Raumausstatter sieht durch diese Regelungen eine chemische Belastung als nicht gegeben an.
"Abgepassten Teppiche" vollständig ungeregelt
Diese können dagegen eher in sogenannte abgepassten Teppichen zu finden sein, also in Teppichen mit definierten Abmessungen. Denn diese fallen nicht unter die Bauproduktenverordnung bzw. unterliegen keinerlei Kontrollen. Sie sind weitgehend bis vollständig ungeregelt. "Sofern diese Produkt nicht in Europa hergestellt werden, sind weder Produktionsbedingungen noch die verwendeten Rohstoffe und Chemikalien exakt bekannt", erklärt der Raumausstatter-Verbdand. Hierbei seien insbesondere Importwaren aus dem nahem Osten, China oder Asien zu nennen. Doch diese Teppiche werden nicht vom Raumaussatter und Bodenleger angeboten.
Wer derzeit auf der Suche ist nach einem möglichst unbelasteten Teppichboden, kann sich auf Gütesiegel verlassen. Im Bereich der textilen Bodenbeläge ist hier das GUT/ Prodis Label zu nennen, das neben Schadstoffen und VOC-Emissionen auch die Gebrauchseigenschaften textiler Bodenbeläge berücksichtigt. Daneben findet man in Deutschland auch den Blauen Engel sowie eine Reihe weiterer Label mit verschiedenen Schwerpunkten. Diese Schwerpunkte sind in der Regel produktbezogen, was die gelegentlichen Unterschiede in den Anforderungskriterien erklärt. So ist etwa das bei den Verlegematerialien übliche EC1-Label speziell auf die Anforderungen an die Produktgruppe zugeschnitten.
Von den Siegeln gibt es allerdings zahlreiche weitere auf dem Markt. Die Beratung zu den Siegeln und Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Teppichs gehört für das Raumausstatter-Handwerk zur täglichen Arbeit. Damit man erst gar nicht mit diesen Teppichen in Kontakt kommt, appelliert die Branche an das Bewusstsein der Verbraucher, nicht aus Kostengründen und zu Lasten der Gesundheit zu günstigen, möglicherweise schadstoffhaltigen Teppichen aus dem Nicht EU-Ausland zu greifen und auf die verschiedenen Gütesiegel zu achten."Um auf die Vorteile für den Einsatz von Teppichböden hinzuweisen, finden Verbraucher unterstützende Angaben unter teppich-und-Du.eu", so der Verband.
Diese Gütesiegel für Teppiche gibt es aktuell
Das CE-Label: Seit dem 1. Januar 2007 müssen in den EU- Ländern alle Bodenbeläge das CE-Label tragen. Die Aussagekraft des CE-Zeichens bezieht sich auf Gesundheit und Sicherheit.
Darüber hinaus gibt es noch weitere freiwillige Gütesiegel, mit denen sich die Hersteller für Ihre Produkte in Sachen Gesundheit und Nachhaltigkeit auszeichnen lassen können:
GuT-Siegel : Es besagt, dass Teppichboden schadstoffgeprüft sind.
Prodis Siegel: Als Nachfolger der Ende 2008 aufgelösten Europäischen Teppichgemeinschaft (ETG) hat sich eine neue, wiederum europäische Initiative der Teppichbodenindustrie gebildet, die unter dem Namen Prodis (Produktinformationssystem) ein neues Label kreiert hat. Das Label basiert auf zwei Elementen: einmal den Kriterien der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GUT) für VOC-Emissionen (flüchtige organische Verbindungen), Schadstoffprüfung und Umweltdeklaration und zum anderen auf dem FCSS-System (Floor Covering Standard Symbols). Dabei handelt es sich um ein genormtes System grafischer Standardsymbole, die über die Produkteigenschaften textiler Bodenbeläge Auskunft geben und Informationen über Einsatzbereiche und zusätzliche Eigenschaften enthalten.
greenline – Zeichen: Dieses firmeneigene Zeichen steht für eine Qualitätsprüfung mit strengen Grenzwerten für Schadstoffe und eine Volldeklaration der Teppichböden. Verbraucherorganisationen stufen dieses Siegel als "empfehlenswert" ein. Das Greenline-Zeichen erhalten Produkte, die ausschließlich aus natürlichen Rohstoffen hergestellt werden. Das eco-Umweltinstitut prüft, ob die Schadstoff-Grenzwerte eingehalten werden.
Die TÜV-Siegel "TÜV-Umweltsiegel" und "Auf Schadstoffe geprüft" werden auf der Grundlage von Prüfstandards vergeben. Die Hersteller lassen ihr Produkt freiwillig auf schadstoffbezogene Grenzwerte kontrollieren. Die Siegel treten in der Praxis nach Einschätzung von Verbraucherorganisationen jedoch selten auf.
Die DUH empfiehlt zudem das Siegel des Blauen Engels . Dieses unterliege den strengsten Anforderungen beim Einsatz von Chemikalien. So würden 51 der 59 in der Anthesis-Studie recherchierten Substanzen verboten oder beschränkt.
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