In allen 16 Bundesländern werden erste Schritte der Grundsteuerreform unternommen. In Bayern wurden Immobilieneigentümer per Allgemeinverfügung darüber informiert, dass sie zwingend eine Grundsteuererklärung ans Finanzamt übermitteln müssen. Einen Überblick bieten kostenfreie Steuerinformationen.
Die Grundsteuerreform findet zwar erst zum 1. Januar 2025 statt. Doch dazu sind jetzt Vorarbeiten notwendig. Durch die Grundsteuererklärungen, die Immobilieneigentümer ab 1. Juli 2022 ans Finanzamt übermitteln, werden die notwendigen Einheitswerte der Immobilie zur Ermittlung der neuen Grundsteuer ermittelt.
Informationen rund um die Grundsteuer
Wer Eigentümer einer Immobilie in Bayern ist, findet die Allgemeinverfügung zur Grundsteuerreform unter www.grundsteuer.bayern.de. In diesem Portal befindet sich nicht nur die Allgemeinverfügung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung. Es finden sich auch zahlreiche weitere Informationen, Beispiele und Vergleiche zur Grundsteuer in anderen Bundesländern.
Kostenlose Broschüre
Wer ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform sucht, kann eine kostenlose Broschüre "Die Grundsteuerreform in Bayern" über das Portal des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und für Heimat herunterladen. Die Grundsteuererklärung muss übrigens bis spätestens 31. Oktober 2022 in elektronischer Form ans Finanzamt übermittelt werden. Sind Sie Eigentümer einer Immobilie in anderen Bundesländern, finden Sie bei den dortigen Ministerien ebenfalls Online-Informationen. Die Erklärungsfrist ist in allen Bundesländern gleich. dhz
