Der Bundestag hat das neue Gesetz für öffentliche Aufträge verabschiedet. Während die Politik auf bessere Arbeitsbedingungen setzt, schlägt die Wirtschaft Alarm – das Baugewerbe fürchtet eine Lawine aus Bürokratie und neuen Haftungsrisiken.

Der Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz beschlossen. Öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden können, die entsprechende Auflagen erfüllen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) begrüßte den Beschluss. "Wir investieren 500 Milliarden in dieses Land und es ist genau richtig, dass davon die Unternehmen auch profitieren, die für gute Arbeitsbedingungen stehen", sagte sie. Anders als ursprünglich geplant, soll das Gesetz aber nicht mehr für Lieferleistungen gelten. Der Verteidigungssektor war von vornherein ausgenommen. Auch sollen nur Aufträge ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro unter das Gesetz fallen.
Arbeitgeber kritisieren Gesetz scharf
Heftige Kritik kam von den Arbeitgebern. "Der Bundesrat sollte diesem vermurksten Gesetz nicht zustimmen", sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände. Die Bundesregierung predige Bürokratieabbau, schaffe aber mit dem sogenannten Tariftreuegesetz neue komplizierte Vorschriften. Daran änderten auch einige Erleichterungen, die auf Drängen der CDU verabredet wurden, nichts.
Erleichterung für tarifgebundene Baubetriebe
Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, sieht das Gesetz ebenfalls kritisch: Grundsätzlich sei eine gesetzliche Regelung zur Tariftreue nicht erforderlich. Sie führe trotz aller Versprechungen erneut zu mehr Bürokratie und Haftungsrisiken. Positiv bewertete er, dass der Ausschuss Arbeit und Soziales des Bundestags den Gesetzesentwurf um einen bürokratiearmen, digitalen Nachweis der Tarifbindung ergänzt und so für Vereinfachungen für die tarifgebundenen Unternehmen der Branche gesorgt habe. "Präqualifizierte Baubetriebe, die Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind, können digital ihre Tarifbindung nachweisen, ohne mit zusätzlichen Dokumentationspflichten belastet zu werden", betonte er.
IG-Bau: Gesetz ist überfällig
Zustimmung kommt erwartungsgemäß vom Vorsitzenden der IG Bau, Robert Feiger: "Das Gesetz ist überfällig, weil im öffentlichen Baubereich große Aufgaben warten", sagte er mit Blick auf das Sondervermögen Infrastruktur. "Das wird alles öffentliche Aufträge nach sich ziehen, bei denen aber jetzt nur noch Unternehmen zum Zuge kommen, die nach Tarif bezahlen", erklärte er.
Bundesarbeitsministerium legt Bedingungen fest
Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen, die öffentliche Bau- oder Dienstleistungsaufträge erhalten wollen, nachweisen müssen, dass sie festgelegte tarifliche Bedingungen erfüllen. Die Bedingungen für einzelne Branchen legt das Bundesarbeitsministerium in entsprechenden Verordnungen fest, die inhaltlich den geltenden Tarifverträgen entsprechen müssen. Unternehmen, die sich für öffentliche Aufträge des Bundes bewerben, müssen dabei nicht automatisch tarifgebunden sein. Sie müssen nur die Bedingungen erfüllen.
Baugewerbe bezweifelt Auswirkung auf Tarifbindung
SPD und Gewerkschaften erhoffen sich, mit dem Gesetz die Tarifbindung der Betriebe zu erhöhen. Dies wird nach Auffassung Pakleppas aber nicht der Fall sein, da auch Unternehmen als tariftreu gelten, die lediglich für die Dauer eines Bundesauftrages die Einhaltung tarifrechtlicher Regelungen zusagen.
Keine höhere Tarifbindung durch Länder-Tariftreuegesetze
Der Präsident des Bayerischen Handwerkstages, Franz Xaver Peteranderl, bezweifelt dies ebenfalls. "Wir sehen auf Länderebene, dass die Tarifbindung nicht einfach durch die Einführung eines Tariftreuegesetzes erhöht werden kann", betont er. Vielmehr könnte die Bundesregierung das Gegenteil dessen erreichen, was sie mit ihrer Wachstumsinitiative bezweckt – nämlich die Standortbedingungen in Deutschland zu verbessern und die Wirtschaft anzukurbeln. Für viele kleine und mittlere Handwerksbetriebe bringe das Gesetz vor allem weitere Bürokratie und zusätzliche Kosten.