Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik soll ein Schuldenverbot ins Grundgesetz geschrieben werden. Dafür gab der Bundestag grünes Licht und bestätigte mit den Stimmen der Großen Koalition die umstrittene Schuldenbremse. Sie ist Kernstück der Föderalismuskommission II.
Grünes Licht für Schuldenbremse
Für die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sollen insgesamt vier Artikel ins Grundgesetz neu aufgenommen und drei weitere geändert werden. Die von der Opposition kritisierten Neuregelungen sehen vor, dass die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen dürfen. Für den Bund gilt eine flexiblere Regelung, hier sollen Kredite bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufgenommen werden dürfen. Die Regelung soll bereits ab 2016 gelten. In den abschließenden Beratungen wurde allerdings deutlich, dass dieses Paket im Bundesrat noch einmal aufgeschnürt werden könnte. Auch in der Länderkammer ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
In namentlicher Abstimmung bestätigte der Bundestag das Paket mit mehr als der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit, die bei 408 Ja-Stimmen lag. Für das Vorhaben der großen Koalition stimmten 418 Abgeordneten. Das sind aber weniger, als Union und SPD gemeinsam an Abgeordneten stellen. Gegen die Vorlage stimmten 109 Parlamentarier, es gab 48 Enthaltungen.
Bundestagspräsident Lammert votiert mit Nein
Unter den Nein-Stimmen befindet sich an prominenter Stelle Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). In einer persönlichen Erklärung stellte er klar, dass unabhängig von der guten Idee die daraus hergeleiteten Verfassungsbedingungen "mit ihren konkreten Euro-Beträgen, Berechnungsverfahren und Jahreszahlen weder notwendig, noch in ihrem Umfang und detaillierten Ausführungsbestimmungen einer Verfassung angemessen" seien.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte in den Schlussberatungen zuvor für die Neuregelungen geworben und die Schuldenbremse als eine "finanzpolitische Entscheidung von historischer Tragweite" bezeichnet. Der Grundgesetz-Artikel 115 mit den Grenzen der Kreditaufnahme habe den Bund nicht davor bewahrt, in den vergangenen Jahrzehnten "sehr leichtfüßig" in die enorme Staatsverschuldung hineinzukommen, sagte Steinbrück.
Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler liegt die aktuelle Staatsverschuldung bei 1,57 Billionen Euro. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 19.155 Euro, für jeden Bundesbürger vom Baby bis zum Greis. Pro Sekunde wächst der Schuldenberg der öffentlichen Hand um 4.439 Euro.
Vor diesem Hintergrund warben Union und SPD für die Schuldenbremse als Beitrag zur Generationengerechtigkeit. SPD-Fraktionschef Peter Struck wies zugleich Vorwürfe zurück, mit den Vorgaben werde die finanzielle Handlungsfähigkeit von Bund und Länder eingeschränkt oder unmöglich gemacht. "Es ist absurd anzunehmen, diese Schuldenbremse würde den Staat knebeln", betonte er. Zugleich ließ er Sympathie seiner Fraktion erkennen, Bundesrats-Änderungen zuzustimmen.
Für die Union betonte CDU-Finanzexpertin Antje Tillmann, die bisherigen Grundgesetzvorgaben sollten eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abwehren. Doch habe dieser Verfassungsartikel der immer weiter steigenden Neuverschuldung keine Grenzen gesetzt, sondern eine Zinslasten von heute etwa 70 Milliarden Euro pro Jahr zugelassen. Zinszahlungen statt Zukunftsinvestitionen seien die Folge.
Die FDP warnte eindringlich für einer Aufweichung des Null-Verschuldungsverbots für die Länder. Der FDP-Finanzexperte Volker Wissing warf der SPD vor, hiergegen Widerstand zu leisten. Linke-Fraktionsvize Bodo Ramelow bezeichnete die Vorlage hingegen als "aktive Sterbehilfe für drei Bundesländer". Mit dieser "Agenda 2020" werde ein ausgleichender Föderalstaat zerstört.
Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn bezweifelte, dass mit den jetzt vorgesehenen Regelungen das Ziel eines Schuldenabbaus erreicht wird.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 12. Juni mit den Vorlagen befassen. Nicht ausgeschlossen ist, dass dabei der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Struck zeigte sich bereits für mögliche Wünsche aus den Ländern offen, die Null-Verschuldungsgrenze wieder aufzuweichen. Wenn der Bundesrat anders votiere, werde die SPD "den Vorschlag mittragen".
André Spangenberg/ddp
