Im Streit um die Neuordnung des Wahlrechts erwägen die Grünen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Rechtsexperte der Partei, Jerzy Montag, sagte der "Frankfurter Rundschau": "Selbstverständlich denken wir darüber nach." Man könne es der Koalition nicht durchgehen lassen, eine vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zu ignorieren.
Grüne erwägen Klage
Frankfurt/Main (dapd). Im Streit um die Neuordnung des Wahlrechts erwägen die Grünen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Rechtsexperte der Partei, Jerzy Montag, sagte der "Frankfurter Rundschau": "Selbstverständlich denken wir darüber nach." Man könne es der Koalition nicht durchgehen lassen, eine vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zu ignorieren. "Dafür gibt es ernste, verfassungspolitische Gründe."
Das Wahlrecht muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis zum 30. Juni reformiert werden. Das Gericht hatte 2008 die Regelung zum negativen Stimmgewicht für vefassungswidrig erklärt. Bisher ist noch keine Einigung absehbar.
Montag sagte, wenn es ab dem 1. Juli ein verfassungswidriges Wahlrecht gebe, sei dies "eine echte Staatskrise". Er warf Union und FDP vor, nicht bereit zu sein, eine Lösung zu akzeptieren, die zu ihren Lasten gehen könnte.
dapd
