Steht der Pfeil auf dem Kontrollbarometer am Eingang des Lokals auf Grün, gilt die Gaststätte als sauber. Gelb bedeutet Hygienemängel, Rot schwere Beanstandungen. Auf diese Plakette in Ampelfarben haben sich die Verbraucherschutzminister der Länder am Donnerstag in Bremen geeinigt. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit über Smileys oder Ampeln.
Grün auf dem Kontrollbarometer steht für saubere Gaststätte
Bremen (dapd). Steht der Pfeil auf dem Kontrollbarometer am Eingang des Lokals auf Grün, gilt die Gaststätte als sauber. Gelb bedeutet Hygienemängel, Rot schwere Beanstandungen. Auf diese Plakette in Ampelfarben haben sich die Verbraucherschutzminister der Länder am Donnerstag in Bremen geeinigt. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit über Smileys oder Ampeln. Jetzt sollen die Barometer die Verbraucher ab 2012 darüber informieren, wie es Restaurants, Kneipen und Imbisse mit der Sauberkeit halten.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte zu, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass das Kontrollbarometer bundesweit einheitlich eingeführt werden kann. Bislang müssen Betriebe die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen nicht veröffentlichen.
Nach den aktuellen Plänen soll der Farbstrahl nicht nur die Ergebnisse der letzten Lebensmittelkontrolle anzeigen, sondern zusätzlich auch die der beiden vorangegangenen Kontrollen. "Wie die grafische Darstellung letztlich im Detail aussehen wird, steht noch nicht endgültig fest", sagte die Vorsitzende der Konferenz der Verbraucherschutzminister, die Bremer Senatorin Ingelore Rosenkötter (SPD). "Am Wichtigsten ist uns, dass die Darstellung auf den ersten Blick für den Verbraucher verständlich ist."
Die Berliner Senatorin für Verbraucherschutz, Katrin Lompscher (Linke), sagte, in der Hauptstadt seien bereits gute Erfahrungen mit der Veröffentlichung von Kontrollergebnissen gemacht worden. Die Verbraucher hätten einen doppelten Nutzen davon: "Sie können sich schnell und unkompliziert vor Ort über die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen informieren, und zugleich wirkt die Veröffentlichung präventiv." Im Berliner Modellversuch habe es nach einem Jahr deutlich weniger Beanstandungen gegeben.
Der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Robert Kloos, kündigte ebenso wie Aigner an: "Der Bund wird den Wunsch der Länder, bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen zu schaffen, zügig aufgreifen." Nach dem Entwurf der Länderminister soll das neue System stufenweise bei den Lebensmittelbetrieben eingeführt werden. Zunächst müssen Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Kneipen oder Imbisse das Kontrollbarometer aushängen. Danach sollen dann andere Betriebe wie Fleischereien, Bäckereien und Einzelhandel folgen, wie die schleswig-holsteinische Verbraucherschutzministerin Juliane Rumpf (CDU) sagte.
Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer der Verbraucherorganisation Foodwatch, forderte, die Bewertungen dürften nicht durch Nachkontrollen verändert werden, die auf Verlangen eines beanstandeten Betriebs zustande kommen. "Wenn ein Autofahrer beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt wird, kann er schließlich auch nicht die Polizei auffordern, ihn zwei Wochen später an der selben Kreuzung noch einmal zu beobachten und auf die Punkte in Flensburg zu verzichten, falls er diesmal erst bei Grün fährt."
dapd
