Die Tarifverhandlungen in der Textilpflegebranche sind abgeschlossen. Beschäftigte in Wäschereien mit Objektkundengeschäft bekommen künftig einen höheren Mindestlohn. Außerdem soll mittelfristig für Angestellte in Ost und West die gleiche Lohnuntergrenze gelten.

In der Textilpflegebranche gibt es eine neuen Mindestlohn: Die Tarifparteien der Branche haben sich darauf geeinigt, den Mindestlohn für Wäschereien mit Objektkundengeschäft zu erhöhen - auf 7,50 Euro in den neuen und 8,25 Euro in den alten Bundesländern. An den Verhandlungen beteiligten sich die Tarifpolitische Arbeitsgemeinschaft Textilreinigung im Deutschen Textilreinigungs-Verband, der Industrieverband Textil Service e.V. und die IG Metall. Der neue Mindestlohn gilt ab 1. August 2013.
Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit
Zudem entschied man sich dafür, die Lohnuntergrenze in den kommenden Jahren in Ost und West in zwei Schritten anzugleichen. Bis 2016 sollen Angestellte dann überall 8,75 Euro in der Stunde erhalten. Von den neuen Regelungen werden zunächst 34.000 Beschäftigte in der Branche profitieren.
Doch die Tarifparteien stellten zugleich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit, so dass möglicherweise künftig noch mehr Beschäftige den nun ausgehandelten Tariflohn bekommen werden. Wann es darüber jedoch eine Entscheidung geben wird, ist noch nicht abzusehen.
Die bisherige Regelung, nach der Angestellte in Ostdeutschland mindestens sieben und in Westdeutschland mindestens acht Euro bekamen, war Ende März ausgelaufen. dhz