SPD legt Gesetzentwurf vor Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Arbeitsentgelt ist durch das deutsche Grundgesetz und die Grundrechtecharta der EU vorgeschrieben. Trotzdem liegen die Lohnunterschiede hierzulande im Durchschnitt immer noch bei 23 Prozent. Für die SPD ist es deshalb Zeit für ein neues Entgeltgleichheitsgesetz. Sie hat den entsprechenden Entwurf am Donnerstag in den Bundestag eingebracht.

Jana Tashina Wörrle

Die SPD fordert mehr Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen und hat deshalb ein Entgeltgleichheitsgesetz in den Bundestag eingebracht. - © Gina Sanders/Fotolia

Es geht um Gerechtigkeit, aber auch um mehr Transparenz. In den Betrieben soll endlich über die Löhne, die jeder einzelne bekommt, gesprochen werden. So sollen auch die Mitarbeiter die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen kritisch hinterfragen und bestmöglich auch mehr Gleichheit fordern. "Wir wollen mit diesem Gesetz ein Umdenken anstoßen", erklärt Christel Humme, Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik der SPD-Bundestagsfraktion.

Letzte Maßnahme: Bußgeld

Deshalb soll es zukünftig für alle Betriebe ab 15 Mitarbeitern zur Pflicht werden, regelmäßig einen Bericht über die Lohnstrukturen im eigenen Haus zu veröffentlichen. Dieser soll einerseits für alle Mitarbeiter zugänglich sein und andererseits von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf mögliche Ungerechtigkeiten hinsichtlich einer schlechteren Entlohnung der weiblichen Angestellten beurteilt werden. So sieht es der aktuelle Entwurf der SDP-Bundestagsfraktion vor, der gestern in der ersten Lesung im Bundestag beraten wurde.

Um die Durchsetzung dieses Vorgehens abzusichern hat die SPD in das neue Entgeltgleichheitsgesetz auch Sanktionsmöglichkeiten eingebaut. So droht den Betrieben, die keinen Bericht veröffentlichen und die nicht bestrebt sind, die Löhne anzugleichen, ein Bußgeld. Es kann im schlimmsten Fall bis zu 500.000 Euro betragen. Doch das soll nur die letzte Maßnahme sein, wenn nichts anderes mehr hilft.

Der Entwurf beinhalte zwar als letzten Schritt ein Bußgeld, doch SPD-Sprecherin Humme ist sich sicher, dass die Bereitschaft zur Veröffentlichung der Entgeltstrukturen groß ist, wenn erst einmal damit begonnen wird. "Es geht doch auch um das Image der Betriebe. Keiner möchte doch offiziell zugeben, wenn er nicht gerecht bezahlt", sagt Christel Humme im Gespräch mit der Deutschen Handwerks Zeitung über die ersten Planungen zum neuen Gesetz .

Auch ans Image denken

Zu lange ist aus Sicht der SPD bei der Durchsetzung der Entgeltgleichheit nichts geschehen, deshalb müsse der Gesetzgeber den strukturellen Defiziten jetzt mit einem entsprechenden Gesetz abhelfen. Es müsse ein verbindlicher Rahmen geschaffen werden für die Prüfung und Beseitigung von Entgeltdiskriminierung, heißt es in der Gesetzesvorlage. "Deutschland muss auch an sein Image in Europa denken, wenn es hierbei so schlecht abschneidet", gibt Sozialdemokratin Humme zu bedenken und weist darauf hin, dass Deutschland mit dem Lohnunterschied von 23 Prozent im EU-Vergleich sehr schlecht abschneidet. Hier liegt der Durchschnitt bei 17,6 Prozent.

Das Gesetz ist nun in den Bundestag eingebracht, über die Debatte drang bislang jedoch nichts an die Öffentlichkeit. Ob es bei den anderen Parteien Zustimmung findet, ist fraglich. Kritisch wird vor allem der zusätzliche Bürokratieaufwand für alle Beteiligten gesehen.