Mit seinem Urteil zugunsten einer Berliner Altenpflegerin hat der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die Zivilcourage gewürdigt. Das Recht auf Meinungsfreiheit dürfe nicht "am Werkstor oder der Bürotür enden", erklärte die DGB-Vorsitzende im Bezirk Berlin-Brandenburg, Doro Zinke.
Gewerkschaft: Gericht würdigt Zivilcourage von Berliner Pflegerin
Berlin (dapd-bln). Mit seinem Urteil zugunsten einer Berliner Altenpflegerin hat der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die Zivilcourage gewürdigt. Das Recht auf Meinungsfreiheit dürfe nicht "am Werkstor oder der Bürotür enden", erklärte die DGB-Vorsitzende im Bezirk Berlin-Brandenburg, Doro Zinke, zum Urteil des EGMR, wonach die Entlassung der Pflegerin, die ihren Arbeitgeber wegen Betruges angezeigt hatte, rechtswidrig ist.
Der Arbeitgeber solle sich glücklich schätzen, Beschäftigte zu haben, die konstruktiv Kritik äußern und dazu beitragen wollen, Missstände abzustellen, fügte Zinke hinzu.
Die Frau war beim Klinikkonzern Vivantes 2005 fristlos gekündigt worden, nachdem sie Strafanzeige wegen Betruges gegen Vivantes erstattet hatte. Als Begründung gab sie an, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhielten wegen Personalmangels keine angemessene Gegenleistung für die von ihnen getragenen Kosten.
dapd
