Betriebsinhaber bekommen in diesen Tagen möglicherweise wieder Post vom fragwürdigen Branchenverzeichnis Gewerberegistrat. Dieses Mal soll eine "Erlassmahnung" zur Zahlung verleiten.
Das fragwürdige Branchenverzeichnis Gewerberegistrat ver schickt derzeit "Erlassmahnungen" an seine Kunden. "Wir bieten Ihnen hiermit die Möglichkeit direkt und schnell schuldenfrei ins neue Jahr zu starten", heißt es darin. Der momentan offenstehende Betrag von 588 Euro zuzüglich Inkassogebühren könne mit einer einzigen Zahlung in Höhe von nur 149 Euro zur kompletten Erledigung gebracht werden. Rechtsberater warnen davor, sich darauf einzulassen.
Das Schreiben richtet sich vornehmlich an die Kunden, die Anfang des Jahres auf die Ma sche der GES Registrat GmbH aus Berlin, die hinter dem Gewerberegistrat steckt, hereingefallen waren. Betriebe wurden damals per Brief aufgefordert, fehlende Daten zu ergänzen und das Formular zurückzu schicken. Dass dabei Kosten entstehen und man mit der Unter schrift einen Zwei-Jahres-Vertrag ab schließt, stand nur im Kleingedruckten. Hinzu kommt: Die Aufmachung der Briefe erinnert stark an die einer Behörde.
Gewerberegistrat setzt Betriebe unter Zeitdruck
Im Glauben, es handelte sich beim Gewerberegistrat tatsächlich um eine Behörde, schickten viele Unternehmer – nicht nur im Handwerk – das Formular ausgefüllt zurück. Wer nicht zahlte und den Vertrag wegen arglistiger Täu schung anfocht, so wie es Juristen raten, wurde seither mit Mahnungen vom Inkassobüro Hunter Forderungsmanagement sowie Schreiben von Anwälten überzogen.
Nun hofft das Gewerberegistrat an scheinend mit der Erlassmahnung wenigstens noch 149 Euro von diesen Betrieben zu bekommen. Dabei setzt es Unternehmer unter Zeitdruck: "An dieses Vergleichsangebot sehen wir uns für eine Dauer von zehn Tagen gebunden", schreibt Patrick Zilm, Ge schäftsführer der GES Registrat GmbH. "Sollte keine Zahlung innerhalb dieser Zeit auf das u.a. Konto eingegangen sein, so wird selbstverständlich wieder der Gesamtbetrag fällig, den wir dann ohne weiteres gerichtlich gegen Sie durchsetzen werden."
Betriebe sollten abwarten
Lothar Hempel, Rechtsberater bei der Handwerkskammer Konstanz, rät Betrieben dazu, trotzdem einfach abzuwarten. "So etwas wie eine Erlassmahnung gibt es überhaupt nicht. Das ist ein Phantasiewort", erläutert Hempel. Da die GES Registrat GmbH der ursprünglich angesetzten Forderung über 588 Euro offenbar schon keine Durchsetzungsfähigkeit zubillige, sollten Betriebe keinesfalls auf den Vergleich über 149 Euro einzugehen. Die Zahlungsfrist könnten Betroffene getrost verstreichen lassen – auch weil die Gefahr besteht, dass für das zweite Vertragsjahr wieder Mahnungen zuge schickt werden.
Ein Wettbewerbsverfahren gegen die GES Registrat GmbH läuft bereits. Wann es zu einer Ent scheidung kommt, ist noch unklar. sch
