Viele Betriebsinhaber ärgern sich seit Monaten mit dem "Gewerberegistrat" herum, das Unternehmern mit fragwürdigen Methoden einen Eintrag im Branchenverzeichnis verkaufen will. Auch bei SHK-Meister Westley Rasel bleibt das Gewerberegistrat hartnäckig.

Nach acht Monaten ist es für Westley Rasel noch immer nicht vorbei. Immer wieder bekommt der SHK-Handwerker aus Wiesbaden Schreiben von Hunter Forderungsmanagement, das im Namen von der GES Registrat GmbH – bekannt unter dem Namen Gewerberegistrat - Geld eintreiben will (die DHZ berichtete). Auch Briefe von Anwälten waren schon dabei, die gedroht hatten Zahlungsklage gegen ihn zu erheben, sollte er nicht zahlen. Zuletzt klebte sogar ein Ein schreiben des Inkassounternehmens an seiner Türe.
Ähnliches berichtet Manuela Herrmann, Rechtsberaterin bei der Handwerkskammer Mittelfranken. Auch bei den Betrieben in der Region sei das Thema Gewerberegistrat nach wie vor aktuell. "Die Unternehmen berichten beispielsweise von häufigen Anrufen, ein schüchternden Briefen und Faxen", erzählt Herrmann.
Vertrag angefochten - trotzdem geht es weiter
Davon kann Rasel ein Lied singen. Seit Januar hat der selbstständige Handwerker mit dem Gewerberegistrat zu tun. Damals hatte er - wie zahlreiche andere Unternehmer - ein Formular von dem Branchenverzeichnis erhalten. Darin die Bitte, die fehlenden Daten seines Betriebes zu ergänzen. Im Glauben, es handele sich beim Gewerberegistrat um eine Behörde, schickte er das Formular ausgefüllt zurück. Denn die Aufmachung des Schreibens erinnerte stark an das von öffentlichen Einrichtungen. Nur im Kleingedruckten stand, dass man mit der Unter schrift einen Vertrag über zwei Jahre ab schließt. Kosten: 588 Euro pro Jahr.
Eben diesen Betrag, plus knapp 150 Euro Mahngebühren sowie 60 Euro für eine angebliche Bonitätsprüfung, versucht das Inkassounternehmen Hunter Forderungsmanagement von Rasel seither einzutreiben. Doch der Handwerker hat auf Anraten von Markus Bruns, Rechtsberater bei der Handwerkskammer Wiesbaden, den Vertrag bereits im Winter wegen arglistiger Täu schung angefochten. Das brachte ihm bislang jedoch keine Ruhe.
Viele Trittbrettfahrer mit gleicher Ma sche
Schon im vergangenen Jahr hatte die "Gewerbeauskunft-Zentrale" mit einem ähnlichen Ge schäftskonzept auf sich aufmerksam gemacht. Gegen dieses Branchenverzeichnis ermittelt die Staatsanwalt schaft Düsseldorf derzeit wegen des Vorwurfs gewerbsmäßigen Betruges.
"Leider gibt es unzählige Trittbrettfahrer", warnt Rechtsberaterin Herrmann. Immer, wenn die dubiosen Branchenverzeichnisse wieder ein Schwung Briefe herausge schickt haben, bekommen, steige auch die Zahl der Betriebe, die bei der Handwerkskammer Beratung suchen. Die Ma sche ist dabei immer gleich: Betriebe werden per Brief aufgefordert, fehlende Daten zu ergänzen und das Formular zurückzu schicken. Dass dabei Kosten entstehen und man mit der Unter schrift einen Vertrag ab schließt, steht nur im Kleingedruckten .
Verfahren vor dem Landgericht Berlin
Das Problem ist: Es ist nicht verboten. Die Firmen dürfen die Daten sammeln und sie kostenpflichtig veröffentlichen. Doch die Aufmachung der An schreiben ist fragwürdig. Das Papier, die Schrift und die Briefköpfe sind denen von Behörden nachempfunden. Beim Gewerberegistrat etwa findet sich auf dem Brief ein Wappen, das an den Berliner Bären erinnert. Darunter: "Abteilung: Registrierung." Ebenfalls zumindest fragwürdig: In einigen der zahlreichen Internetforen, in denen sich Betroffene austau schen sowie Warnungen von Anwaltskanzleien, taucht immer wieder der Verdacht auf: Der Inhaber des Gewerberegistrats sei bis vor einiger Zeit auch der Ge schäftsführer von Hunter Forderungsmanagement gewesen.
Gegen die GES Registrat GmbH läuft derzeit bereits ein Verfahren vor dem Landgericht Berlin. Der Vorwurf: arglistige Täu schung. Wie lange es noch dauert bis ein Urteil gefällt wird, ist noch nicht abzusehen.
Neuer Brief vom Zentralen Gewerberegister

Handwerker Rasel hat inzwi schen ein Brief eines weiteren fragwürdigen Anbieters erreicht. Dieses Mal heißt der Absender "Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-ldentifikationsnummern". Auch bei der Handwerkskammer Mittelfranken ist das Branchenverzeichnis schon bekannt. In diese Falle wird Rasel jedoch nicht mehr tappen - das zumindest hat der Ärger mit dem Gewerberegistrat gebracht. sch
Wie Betroffene sich verhalten sollten
Die Rechtsberater der Handwerkskammern empfehlen Betroffenen, den Vertrag wegen arglistiger Täu schung anzufechten. Auf Ein schüchterungsversuche von Anwälten oder des Inkassounternehmens Hunter Forderungsmanagment sollten Handwerker nicht reagieren. Erst bei einem Schreiben vom Gericht sollten Unternehmer tätig werden. In der Regel scheuen sich die Betreiber der fragwürdigen Branchenverzeichnisse jedoch, vor Gericht zu gehen.