Immer wieder versuchen Online-Branchenverzeichnisse mit fragwürdigen Mitteln Geschäft zu machen. Handwerker sollten vorsichtig sein, denn wer einmal auf die Unternehmen hereingefallen ist, hat lange damit zu tun.
Mirabell Schmidt
Dreimal hat Westley Rasel den Brief gelesen. Dann fand er die Information, die ihm so viel Ärger eingebracht hat. Im Kleingedruckten stand: "Beitrag: 588 Euro jährlich." Das für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis. Doch der Inhaber von "Alasky Kälte-Wärmetechnik" in Wiesbaden hatte das Formular bereits ausgefüllt und zurückgeschickt. Schließlich dachte er, es handele sich bei dem "Gewerberegistrat" um eine staatliche Behörde. Dass dem nicht so ist, merkte der SHK-Handwerker erst, als die Rechnung ins Haus kam.
Viele Trittbrettfahrer
Rasel ist nicht der Einzige, der auf das fragwürdige Geschäftsgebaren einiger Online-Branchenverzeichnisse hereingefallen ist. Laut der Handwerkskammer Wiesbaden melden sich monatlich bis zu 20 Handwerker mit ähnlichen Fällen. Die Wettbewerbszentrale ist eingeschaltet.
Vor einigen Jahren hatte die "Gewerbeauskunft-Zentrale" zahlreiche Betriebe auf ähnliche Weise angeschrieben. Gegen das Unternehmen ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf inzwischen wegen des Vorwurfs gewerbsmäßigen Betrugs. "Leider gibt es genügend Trittbrettfahrer", sagt Markus Bruns, Rechtsberater bei der Handwerkskammer Wiesbaden. "Viele Firmen wollen den Zeitmangel der Betriebsinhaber ausnützen."
Fragwürdige Aufmachung
Die Methode ist immer ähnlich: Betriebe werden per Brief aufgefordert, fehlende Daten zu ergänzen und das Formular zurückzuschicken. Dass dabei Kosten entstehen und man mit der Unterschrift einen Zwei-Jahres-Vertrag abschließt, steht nur im Kleingedruckten .
Das Problem ist: Es ist nicht verboten. Die Firmen dürfen die Daten sammeln und sie kostenpflichtig veröffentlichen. Doch die Aufmachung der Anschreiben ist fragwürdig. Das Papier, die Schrift und die Briefköpfe sind denen von Behörden nachempfunden. Bei der GES Registrat GmbH aus Berlin, die hinter dem Gewerberegistrat steckt, findet sich auf dem Brief ein Wappen, das an den Berliner Bären erinnert. Darunter: "Abteilung: Registrierung."
Druck auf Betriebe
Wer das Formular ausfüllt und zurückschickt, hat einige Tage später eine Rechnung im Briefkasten. "Ich habe erst einmal telefonisch gebeten, mich aus dem Vertrag zu entlassen", erzählt Handwerker Rasel. Das sei möglich, wenn er den Preis für zwei Jahre abzüglich 20 Prozent bezahlt, hieß es daraufhin vom Gewerberegistrat. Rasel focht den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.
Seither schickt das Inkassounternehmen "Hunter Forderungsmanagement GmbH" im Auftrag vom Gewerberegistrat Mahnungen und setzt Rasel unter Druck: durch ein Urteil vom Amtsgericht Wedding, das die Forderung untermauern soll, durch die Androhung von Einträgen in verschiedene Schuldenregister und eines Gerichtsverfahrens. Sogar ein Antrag auf ein Insolvenzverfahren lag den Schreiben schon bei.
Das Versäumnisurteil hat laut Peter Solf, Präsident der Wettbewerbszentrale (WBZ), jedoch nicht viel Aussagekraft. Daher sollten Unternehmer auf die Mahnungen nicht reagieren und den Vertrag anfechten.
Verfahren in Vorbereitung
Erst bei einem Schreiben vom Gericht müssen Unternehmer aktiv werden. Bislang ist das bei den betroffenen Betrieben der Handwerkskammer Wiesbaden nicht vorgekommen. "Diese Unternehmen scheuen sich davor, vor Gericht zu gehen", sagt Berater Bruns. Ein negatives Urteil könnte für ihr Geschäftskonzept weitreichende Folgen haben.
Die Wettbewerbszentrale bereitet derzeit ein Wettbewerbsverfahren gegen die GES Registratur GmbH vor. "Ich gehe davon aus, dass wir den Unterlassungsanspruch durchbekommen", zeigt sich WBZ-Präsident Solf zuversichtlich.
Handwerker Rasel wurden zuletzt vom Inkassobüro rechtliche Schritte angedroht. Zahlen wird er trotzdem nicht. Er braucht nun starke Nerven.