Verbraucherschützer Kai-Helge Vogel mahnt zur Vorsicht bei Gesundheits-Apps. Seiner Ansicht nach könnten sie das solidarische Konzept der Krankenversicherung auf den Kopf stellen.
Karin Birk

DHZ: Herr Vogel, es gibt immer mehr Gesundheits-Apps. Jetzt wollen Versicherungskonzerne wie Generali in der privaten Krankenversicherung die freiwillige Weitergabe von Kundendaten berücksichtigen. Warum sehen Verbraucherschützer es so kritisch, wenn gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt wird?
Vogel: Natürlich haben wir nichts gegen ein gesundheitsbewusstes Verhalten. Allerdings ist bei der Nutzung von Gesundheits-Apps Vorsicht angesagt. Die Frage ist, wo die Daten über sportliche Aktivitäten, Vorsorgeuntersuchungen, Essgewohnheiten oder Medikamenteneinnahme gespeichert und wofür sie genutzt werden. Wenn eine private Krankenversicherung besonders gesundheitsbewussten Kunden Boni bezahlt oder irgendwann vielleicht sogar günstigere Tarife gewährt, dann muss jedem Versicherten klar sein, dass er diese Vergünstigungen mit einer Offenlegung seiner Daten bezahlt.
DHZ: Was ist am gläsernen Patienten so schlimm?
Vogel: Die Frage ist ganz einfach: Was geschieht mit den Daten, wenn sie im Umlauf sind? Wer kann sie einsehen? Die Frage ist auch, ob die Daten später nicht auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Lebensversicherung genutzt werden. Hinzu kommt, dass solche Versicherungsangebote gerade für junge und sportliche Menschen interessant klingen. Was aber, wenn der Versicherte älter oder krank wird und dann in einen teureren Tarif wechseln müsste. Ich kann vor der Weitergabe der Daten nur warnen.
DHZ: Schon heute werden Raucher und Nichtraucher ungleich behandelt: Was macht den Unterschied?
Vogel: Das eine ist eine einmalige Angabe. Das andere ist eine dauernde Überwachung, bei der die Daten automatisch weitergegeben werden. Daraus kann auch psychologischer Druck entstehen, Sport zu machen, wenn es eigentlich gar nicht angebracht ist, etwa weil man gerade krank ist. Es fehlt auch die Evidenz, dass solche Programme tatsächlich gesünder machen. Es ist wohl eher so, dass Menschen, die eh sportlich sind, sich für solche Angebote interessieren. Sie würden dann durch Boni oder vielleicht auch durch günstigere Tarife belohnt.
DHZ: Was heißt ein solches Vorgehen für die übrigen Versicherten?
Vogel: Wer die Datenweitergabe kritisch sieht, verzichtet auf Boni und muss über kurz oder lang mit höheren Tarifen rechnen. Das gilt natürlich auch für alle, die nicht so fit oder älter sind. Die Rosinenpickerei schadet so den übrigen Versicherten. Damit wird das solidarische Konzept auf den Kopf stellt. Das gilt auch für die private Krankenversicherung.
DHZ: In Nordamerika gibt es schon ein solches Angebot der Versicherung United Health. Warum sind die Amerikaner weiter?
Vogel: Ich denke, das liegt an den gesetzlichen Vorgaben. In den Vereinigten Staaten ist da einfach mehr möglich. In Deutschland ist das Bewusstsein für den Datenschutz ausgeprägter.
DHZ: Was erwarten Sie vom Gesetzgeber?
Vogel: Der Gesetzgeber muss auf jeden Fall die Auswirkungen auf die Tarife und auf die Solidargemeinschaft als Ganzes im Blick haben. Ganz wichtig ist, die Datenschutzbeauftragten einzubeziehen und zu überprüfen, wie mit den Daten umgegangen wird. Hier müssen unabhängige Stellen integriert werden. Die Daten dürfen nicht missbraucht werden.