Jahreswechsel Gesetzliche Neuregelungen 2008

Zum 1. Januar 2008 traten wieder einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die auch das Handwerk und Handwerksunternehmer betreffen. Die wichtigsten gesetzlichen Neuregelungen zum Jahreswechsel können Sie hier nachlesen.

Gesetzliche Neuregelungen 2008

Jahressteuergesetz 2008
Durch das Jahressteuergesetz 2008 sind nun auch Handwerkerleistungen für Haushalte in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island begünstigt. Diese Regelung gilt auch für alle noch änderbaren Steuerbescheide vergangener Jahre. Das Jahressteuergesetz regelt auch, dass ab 2011 die Lohnsteuerkarte aus Papier durch ein elektronisches Lohnsteuerverfahren ersetzt wird. In diesem Zusammenhang steht auch die derzeitige Vergabe der bundeseinheitlichen, lebenslangen Steuer-Identifikationsnummern.

Lohnsteuerrichtlinien 2008
Änderungen wird es vor allem bei der steuerlichen Behandlung von Reisekosten geben. Die Begriffe "Dienstreise", "Einsatzwechseltätigkeit" und "Fahrtätigkeit" werden zu folgendem Begriff zusammengefasst: berufliche Auswärtstätigkeit. Der Arbeitnehmer kann also seine Fahrtkosten zukünftig zeitlich unbegrenzt steuerlich geltend machen oder von seinem Arbeitgeber erstattet bekommen.

Ist ein Arbeitnehmer künftig länger als drei Monate auswärts tätig, so wird dieser Betätigungsort nicht mehr zur regelmäßigen Arbeitsstätte, die so genannte Dreimonatsfrist entfällt. Eine regelmäßige Arbeitsstätte wird nach den Lohnsteuerrichtlinien künftig definiert als ortsgebundener Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit eines Arbeitnehmers. Das kann jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers sein, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er mit Nachhaltigkeit aufsucht. Nachhaltigkeit ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer die ihm zugeordnete Einrichtung seines Arbeitgebers im Kalenderjahr durchschnittlich einmal pro Woche aufsucht.

Mehr Informationen zu den Lohnsteuerrichtlinien 2008 können Sie beim Bundesministerium der Finanzen unter bundesfinanzministerium.de als pdf-Dokument nachlesen.

Arbeitslosenversicherung
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken von 4,2 auf 3,3 Prozent.

Riester-Rente
Zum 1. Januar 2008 erhöht sich die Grundzulage zur Riester-Rente auf 154 Euro und die Kinderzulage auf 185 Euro jährlich. Für diese Förderung müssen Sparer nun 4 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttolohnes anlegen.

Unternehmensteuerreformgesetz 2008
Die Unternehmensteuerreform tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft. Sie umfasst Änderungen, welche unter anderem die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und die Abgeltungssteuer betreffen.
Der Körperschaftsteuersatz wird von 25 auf 15 Prozent gesenkt.
Der Gewerbesteuermessbetrag wird von 5 Prozent auf 3,5 Prozent gesenkt. Der Anrechnungsfaktor auf die Einkommensteuer wird von 1,8 auf 3,8 des Gewerbesteuermessbetrages angehoben. Die Gewerbesteuer ist zukünftig nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Damit erhöht sich die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage bei der Körperschaft- beziehungsweise Einkommensteuer.
Die Neuregelungen zur Abgeltungssteuer treten erst zum 1. Januar 2009 in Kraft.

Bei Personenunternehmen werden nicht entnommene Gewinne durch die Gewährung einer steuerbegünstigten Thesaurierungsrücklage in Höhe von 29,77 Prozent begünstigt. Doch Vorsicht: Werden die ermäßigt besteuerten Gewinne zu einem späteren Zeitpunkt entnommen, muss mit 25 Prozent nachversteuert werden. Die Gesamtbelastung aus Thesaurierungsbelastung und Nachversteuerung ist dann höher als nach dem linear progressiven Einkommensteuertarif.

Der verbesserte Investitionsabzugsbetrag löst die bisherige Ansparrücklage oder Ansparabschreibung ab. Damit kann ab 2008 auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter ein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden.


Mehr Informationen finden Sie im pdf-Dokument "Unternehmensteuerreform 2008" des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks unter zdh.de .

Für Anschaffungen ab dem 1. Januar 2008 wird die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) gestrichen.

Die Abschreibungsgrenze bei der Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter liegt künftig statt bei 410 bei 150 Euro. Diese können sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) abgeschrieben werden. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 150 und bis 1.000 Euro muss ab dem 1. Januar 2008 ein Abschreibungspool gebildet werden. Alle Wirtschaftsgüter, die in diesen Pool fließen, werden einheitlich mit 20 Prozent im Kalenderjahr, das heißt über fünf Jahre abgeschrieben – unabhängig davon, ob das betreffende Wirtschaftsgut in diesen fünf Jahren defekt wird, verloren geht oder verkauft wird. Wirtschaftsgüter mit einem Wert über 1.000 Euro werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle abgeschrieben.

Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 können Sie beim Bundesanzeiger Verlag als pdf-Dokument unter bgblportal.de nachlesen.

Sachbezüge
Außerdem gelten ab 1. Januar 2008 für alle Bundesländer erstmals einheitliche Sachbezugswerte, die den Sachbezugswerten des Jahres 2007 für die alten Bundesländer entsprechen.

Rentenbesteuerung
Wer im Jahr 2008 erstmals eine gesetzliche Rente, eine Rente aus einem berufsständigen Versorgungswerk oder einer landwirtschaftlichen Alterskasse bezieht, muss 56 Prozent der Bruttojahresrente versteuern.

Erbschaftsteuerreform
Um die Erbschaftsteuerreform wird noch gerungen. Die Entscheidung wie Betriebsübernahmen zukünftig besteuert werden, wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2008 fallen.

Buchführungspflichten
Zum 1. Januar 2008 wird die Gewinngrenze auf 50.000 Euro im Kalenderjahr angehoben. Die Umsatzgrenze war bereits zum 1. Januar 2007 auf 500.000 Euro im Kalenderjahr erhöht worden. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende, deren Umsatz und Gewinn unter diesen Grenzen bleiben, ihren Gewinn im Jahr 2008 durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln dürfen.

Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse
Das "Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlasten. Es enthält Deregulierungsmaßnahmen unter anderem zur Statistikpflicht. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sollen ab dem nächsten Jahr in höchstens drei Stichprobenerhebungen pro Kalenderjahr für Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht einbezogen werden. Des Weiteren ändert sich auch das Handwerkstatistikgesetz, wonach für Existenzgründer im Kalenderjahr der Betriebsöffnung keine Auskunftspflicht besteht. In den folgenden beiden Jahren besteht dann keine Auskunftspflicht, wenn das Unternehmen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr weniger als 500.000 Euro aus Umsätzen und selbstständiger Arbeit erwirtschaftet hat. Die Änderungen treten zum Teil sofort oder zum 1. Januar 2008 beziehungsweise 2010 in Kraft. Das vollständige Gesetz können Sie beim Bundesanzeiger Verlag unter bgblportal.de als pdf-Dokument nachlesen.