Tarifverhandlungen Gerüstbauer: Einigung bei Mindestlohn und Ausbildungsvergütung

In der zweiten Tarifrunde konnten Arbeitgeber und Gewerkschaft im Gerüstbauerhandwerk zwei Teilabschlüsse erzielen: Mindestlohn und Ausbildungsvergütung steigen zum 1. Oktober. Uneinig sind sich die Parteien allerdings noch im Bereich Lohntarif. Wie es hier jetzt weitergeht.

Neubau der Autobahnbrücke Neuenkamp der A40, über den Rhein bei Duisburg, Gerüstbauer.
Gerüstbauer bei der Arbeit: Zum 1. Oktober 2023 soll der Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk von aktuell 12,85 Euro auf 13,60 Euro steigen (Archivbild). - © picture alliance / Jochen Tack | Jochen Tack

13,60 Euro Branchenmindestlohn ab 1. Oktober 2023: Darauf haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaft im Gerüstbauerhandwerk in der zweiten Tarifrunde geeinigt, die am 1. August 2023 stattfand. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. Oktober. Wiederum nicht einigen konnten sich der Bundesverband Gerüstbau sowie die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) im Bereich Lohntarif. Die genauen Zahlen im Überblick und wie es jetzt weitergeht:

Gerüstbauer: Branchenmindestlohn steigt in zwei Schritten

Arbeitgeber und Gewerkschaft haben sich darauf geeinigt, dass der Branchenmindestlohn im Gerüstbauerhandwerk in zwei Schritten angehoben wird. Ab 1. Oktober 2023 steigt er von 12,85 Euro auf 13,60 Euro, zum 1. Oktober 2024 dann auf 13,95 Euro. In einer Mitteilung erklärt der Bundesverband Gerüstbau, dass die IG BAU ursprünglich eine Lohnerhöhung von 7,4 Prozent im ersten und 4,5 Prozent im zweiten Jahr sowie einen Mindestlohn von über 14 Euro gefordert hatte. "Aufgrund des aktuell starken Rückgangs der Auftragslage in der Baubranche und der allgemeinen inflations- und zinsbedingten Kostensteigerungen sah sich die Tarifkommission von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau maximal in der Lage, eine Lohnerhöhung von 4,5 Prozent im ersten und drei Prozent im zweiten Jahr anzubieten [...]", heißt es in der Begründung der Arbeitgeber.

Für den Tarifvertrag Mindestlohn ist die Allgemeinverbindlichkeit bereits beantragt, teilt der Verband mit. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales müsse ihn nur noch für allgemeinverbindlich erklären – wann dies geschehe, bleibe aber abzuwarten.

Höhere Ausbildungsvergütung

Einen Teilerfolg konnten beide Seiten auch bei der Ausbildungsvergütung im Gerüstbauerhandwerk erzielen. Zum 1. Oktober 2023 erhöht sich diese um 85 Euro monatlich im ersten, um 50 Euro im zweiten sowie um 40 Euro im dritten Ausbildungsjahr. "Mit zukünftig 1.050 Euro im ersten, 1.245 Euro im zweiten und 1.515 Euro im dritten Ausbildungsjahr liegen wir weiterhin an der Spitze der Ausbildungsvergütungen im Baubereich", betonte der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, der Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau und Bundesinnungsmeister Marcus Nachbauer.

LehrjahrAusbildungsvergütung ab 1. Oktober 2023
11.050 Euro
21.245 Euro
31.515 Euro
Quelle: Bundesverband Gerüstbau/IG BAU

Keine Einigung auf eine Inflationsausgleichsprämie

Keinen Abschluss konnten die Parteien bei den Lohntarifverhandlungen erzielen. Angeboten hatten die Arbeitgeber nach eigenen Worten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 300 Euro, die auf bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien anrechenbar sein sollte. Dieses Angebot akzeptierte die Gewerkschaft nicht. Hier heißt es in einer Mitteilung: "Die Beschäftigten im Gerüstbauer-Handwerk verdienen einen fairen Lohn für ihre harte Arbeit. Wir brauchen eine kräftige Lohnerhöhung, um die hohe Inflationsrate zu bewältigen. Die IG BAU fordert daher: Inflationsrate + X."

Fortgesetzt wurden die Lohntarifverhandlungen am 31. August 2023. Wie der Bundesverband Gerüstbau aber mitteilt, wurden die Tarifverhandlungen nach dritter Runde erneut vertagt. Die Verhandlungen sollen am 2. November 2023 fortgesetzt werden.

Arbeitgeber: Abschluss ist wichtiges Signal

Marcus Nachbauer von der Arbeitgeberseite fasste die Teilabschlüsse wie folgt zusammen: "Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten war es der Tarifkommission wichtig, den zeitnahen Anschluss an den Ende September auslaufenden Mindestlohntarifvertrag zu sichern. Auch im Hinblick auf einen fairen Wettbewerb ist dies ein wichtiges Signal. Mit der Erhöhung der Ausbildungsvergütungen erhoffen wir uns zudem eine weitere Steigerung der Attraktivität unseres Ausbildungsberufs."

Die neuen Tarifverträge treten zum 1. Oktober 2023 in Kraft und haben eine Laufzeit von 24 Monaten. ew