Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden Gericht rügt Besteuerung homosexueller Paare bei Grundstücksübertragung

Das Finanzgericht Münster hält die Besteuerung von Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für rechtswidrig. Zwar unterliegen solche Übertragungen seit Dezember 2010 nicht mehr der Grunderwerbsteuer, zuvor mussten homosexuelle Paare - anders als Ehegatten - diese Steuer jedoch zahlen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

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Gericht rügt Besteuerung homosexueller Paare bei Grundstücksübertragung

Münster (dapd). Das Finanzgericht Münster hält die Besteuerung von Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für rechtswidrig. Zwar unterliegen solche Übertragungen seit Dezember 2010 nicht mehr der Grunderwerbsteuer, zuvor mussten homosexuelle Paare - anders als Ehegatten - diese Steuer jedoch zahlen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Nach Ansicht der Richter verstößt die Ungleichbehandlung aus der Zeit vor dem Dezember 2010 gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Im Streitfall forderte das Finanzamt von den Klägern, einem Paar mit eingetragener Lebenspartnerschaft, die Zahlung der Grunderwerbssteuer. Das Paar hatte 2009 voneinander Grundbesitz erworben. Die Kläger hielten dies für rechtswidrig und beriefen sich auf die damals bei Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten geltende Steuerbefreiung.

Die heute auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften ausgeweitete Befreiung gilt eigentlich nur für Grundstücksübertragungen ab Dezember 2010. Der für "Altfälle" nach wie vor geltende Ausschluss eingetragener Lebenspartner von der Steuerbefreiung verstößt nach Auffassung des Gerichts aber gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Das Lebenspartnerschaftsgesetz entspreche in vielen Bereichen den eherechtlichen Regelungen. Es gebe daher keine Gründe, die Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe steuerlich zu benachteiligen.

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