Ein aus einem Taliban-Ausbildungscamp geflohener Afghane ist als Flüchtling anzuerkennen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart nach Sprecherangaben vom Montag und gab damit der Klage eines 35-Jährigen Afghanen gegen die Bundesrepublik Deutschland statt.
Gericht: Geflohener Taliban-Schüler ist als Flüchtling anzuerkennen
Stuttgart (dapd). Ein aus einem Taliban-Ausbildungscamp geflohener Afghane ist als Flüchtling anzuerkennen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart nach Sprecherangaben vom Montag und gab damit der Klage eines 35-Jährigen Afghanen gegen die Bundesrepublik Deutschland statt.
Dieser war im Juli 2010 nach Deutschland eingereist, sein Asylantrag wurde jedoch abgelehnt. Dagegen legte er Widerspruch ein und trug unter anderem vor, er sei von den Taliban in ein Ausbildungscamp nach Miramshah verschleppt worden. Da die afghanische Regierung ihn nun als Taliban-Kämpfer betrachte, werde er durch die Taliban und durch die Regierung verfolgt.
Das Gericht befand die Schilderungen des Klägers als glaubhaft. Wegen seiner politischen Überzeugung sei sein Leben bedroht. Eine Fluchtalternative in Afghanistan gebe es für ihn nicht.
(Az.: A 6 K 749/11)
dapd
