Kammer erteilte allerdings 16 Auflagen Gericht erlaubt Kundgebung von Islam-Prediger in Frankfurt

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat ein von der Stadt verhängtes Verbot gegen die Kundgebung des islamischen Predigers Pierre Vogel aufgehoben. Die Veranstaltung dürfe damit wie geplant am Mittwoch zwischen 18.00 und 21.00 Uhr in der Innenstadt abgehalten werden, teilte das Gericht mit. Die Kammer erteilte allerdings 16 Auflagen, die der umstrittene Prediger beachten müsse.

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Gericht erlaubt Kundgebung von Islam-Prediger in Frankfurt

Frankfurt/Main (dapd-hes). Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat ein von der Stadt verhängtes Verbot gegen die Kundgebung des islamischen Predigers Pierre Vogel aufgehoben. Die Veranstaltung dürfe damit wie geplant am Mittwoch zwischen 18.00 und 21.00 Uhr in der Innenstadt abgehalten werden, teilte das Gericht mit. Die Kammer erteilte allerdings 16 Auflagen, die der umstrittene Prediger beachten müsse.

Das Frankfurter Ordnungsamt hatte am Dienstag die für Mittwoch geplante Kundgebung mit der Begründung verboten, kurzfristige Änderungen wie die Ankündigung eines nicht benannten Gastes und nicht erteilte erforderliche Angaben hätten es den Sicherheitsbehörden unmöglich gemacht, eine fundierte Gefahrenprognose zu erstellen.

Unter anderem sollten neben dem Hauptsprecher Vogel zwei weitere Redner auftreten, darunter ein nicht benannter "Überraschungsgast", hieß es. Bei dem eingeladenen Islamprediger soll es sich um Abu Ameenah Bilal Philips aus Kanada handeln, der als Hassprediger kritisiert wird.

Die geplante Kundgebung hatte für heftige Proteste gesorgt. Das Internationale Komitee gegen Steinigung und das Komitee gegen Hinrichtung riefen zu einer Gegendemonstration auf. Nach Angaben der Stadt wollten zudem sowohl die rechtsextremistische NPD als auch die linke Antifa gegen die Veranstaltung protestieren. Die Frankfurter Grünen wollten gegen jedweden Extremismus demonstrieren.

dapd