Das Oberlandesgericht München (OLG) hat Angaben des Deutschbankers Rolf Breuer im Prozess um die Pleite des Medienunternehmens Leo Kirch als "kaum glaubhaft" bezeichnet. Der frühere Vorstandssprecher sei bei dem umstrittenen Interview vom Februar 2002 "keineswegs überfordert gewesen", hieß es in einem "Hinweis- und Beweisbeschluss" des Gerichts, der am Dienstag in München veröffentlicht wurde.
Gericht bezeichnet Breuer-Angaben zu Kirch als "kaum glaubhaft"
München (dapd). Das Oberlandesgericht München (OLG) hat Angaben des Deutschbankers Rolf Breuer im Prozess um die Pleite des Medienunternehmens Leo Kirch als "kaum glaubhaft" bezeichnet. Der frühere Vorstandssprecher sei bei dem umstrittenen Interview vom Februar 2002 "keineswegs überfordert gewesen", hieß es in einem "Hinweis- und Beweisbeschluss" des Gerichts, der am Dienstag in München veröffentlicht wurde. Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) wird nicht als Zeuge in dem Prozess aussagen.
Das Gericht schrieb, Breuers Angabe, seine dritte Antwort in dem Interview sei ein "Unfall" gewesen, "erscheint unter diesen Umständen kaum glaubhaft, ebenso wenig seine Behauptung, er habe geglaubt, er könne mit dieser Antwort weniger Schaden anrichten als mit einem für Bankkreise geradezu typischen 'No comment'".
Breuer hatte in dem Fernseh-Interview auf die Frage, ob man Leo Kirch finanziell helfen werde, gesagt: "Das halte ich für relativ fraglich. Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. Es können also nur Dritte sein, die sich gegebenenfalls für eine - wie Sie gesagt haben - Stützung interessieren."
Kirch wirft Breuer vor, mit diesen Sätzen seinen finanziellen Absturz ausgelöst zu haben. Das Gericht schrieb jetzt, dass Breuer "in der konkreten Situation ohne weiteres in der Lage war, zu überlegen, welche Angaben er, mit Rücksicht auf zugesagte Vertraulichkeit oder sonstige ihn einschränkende Umstände, machen könne und wolle".
Altkanzler Schröder habe sich in einem Brief an das Oberlandesgericht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht nach Artikel 47 Grundgesetz berufen, teilte der Senatsvorsitzende Guido Kotschy mit. Das Gericht akzeptierte dies.
Schröder hatte kurz vor der Pleite von Kirchs Medienkonzern im April 2002 den damaligen Deutsche-Bank-Vorstandssprecher Breuer, Bertelsmann-Vorstandschef Thomas Middelhoff und WAZ-Verleger Erich Schumann zu einem Gespräch eingeladen. Nach der Insolvenz hatte Kirch Breuer und die Deutsche Bank auf 3,3 Milliarden Euro Schadenersatz verklagt, weil sie ihn gezielt in die Insolvenz getrieben hätten. Middelhoff hatte als Zeuge vor Gericht aber bestritten, dass es bei dem Abendessen mit Schröder um die Aufteilung der Kirch-Gruppe gegangen sei.
Für Ende Oktober wurden mehrere ehemalige Vorstandsvorsitzende und Vorstände von Commerzbank, Dresdner Bank, Hypovereinsbank und BayernLB als Zeugen geladen. Das Gericht will wissen, ob Breuers Interview die Kreditvergabe der anderen Banken beeinflusste.
Am 14. November will das Gericht auch die Verlegerin Friede Springer vernehmen. Kirch hatte damals seine Beteiligung am Axel-Springer-Verlag für einen Kredit an die Deutsche Bank verpfändet.
dapd