Steinmetze sehen die duale Ausbildung in großer Gefahr. Durch ein geplantes Anerkennungsverfahren könnten Jugendliche künftig vermehrt auf eine fundierte Ausbildung verzichten und stattdessen direkt in den Beruf einsteigen wollen. Worum geht es?

Die Steinmetze sind sauer. "Den größten Fachkräftemangel haben wir in der Politik", sagt Karl Hans Braun, Obermeister aus Ostbayern in einer Runde mit Kollegen. Er und viele andere ärgern sich über ein Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition. Danach sollen Menschen ohne formalen Berufsabschluss ihre beruflichen Erfahrungen unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen lassen können. "Das ist eine große Gefahr für die duale Ausbildung", warnte Frank Schuster, stellvertretender Bundesinnungsmeister aus Magdeburg. Bevor das Gesetz in den nächsten Wochen und Monaten abschließend von Bundestag und Bundesrat beraten wird, wollen sie deshalb mit ihrer Kritik an die Politiker auf Bundes- und Landesebene herantreten.
Die Rede ist vom Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG), das vom Bundeskabinett Anfang Februar beschlossen wurde und für alle Ausbildungsberufe gelten soll. Der Bundesrat hat dazu Ende März eine erste Stellungnahme abgegeben. Dabei soll das Verfahren zur Feststellung von Berufskenntnissen – das Validierungsverfahren – zum Jahresanfang 2025 in Kraft treten. Das Gesetz sieht außerdem vor, die Ausbildung digitaler und bürokratieärmer zu machen.
Jugendliche könnten Validierungsverfahren einer Ausbildung vorziehen
Für das Validierungsverfahren sollen sich nach den bisherigen Plänen nur Personen bewerben können, die eine gewisse Zeit im besagten Beruf gearbeitet haben. Die Rede ist bisher vom 1,5-fachen der regulären Ausbildungszeit. Im Steinmetzhandwerk sind das 4,5 Jahre. Nicht nur für Steinmetze ist dies deutlich zu kurz. Daneben ist kein Mindestalter vorgesehen. "Wir fordern eine Altersgrenze ab 30 aufwärts", heißt es deshalb in der Stellungnahme ihres Bundesverbandes.
Denn ohne eine deutliche Abgrenzung im Alter werde ein junger Mensch genau abwägen, ob er direkt nach der Schule anfange zu arbeiten, um dann relativ schnell einen Antrag auf das Validierungsverfahren zu stellen, ohne sich die Mühen einer umfassenden handwerklichen Gesamtausbildung zu machen. Aus dem zuständigen Bundesbildungsministerium heißt es dagegen: "Eine feste Altersgrenze für den Zugang zum Feststellungsverfahren ist vor dem Hintergrund europa- und verfassungsrechtlicher Vorgaben nicht umsetzbar."
Anerkennung durch Probearbeiten und Gespräche
Beim Validierungsverfahren soll in Absprache mit Experten der Kammern festgelegt werden, in welchen Tätigkeiten die Interessenten im Vergleich zum Referenzberuf geprüft werden. Mit Probearbeiten und im Gespräch müssen sie ihr Können dann beweisen. Eine schriftliche Prüfung gibt es nicht. Im Anschluss kann die "überwiegende" oder die "volle" Vergleichbarkeit festgestellt werden. Dabei ermöglicht die "volle Vergleichbarkeit" den Zugang zu Aufstiegsfortbildungen wie der Meisterprüfung.
Bundesrat fordert Nachbesserungen
Auch der Bundesrat spricht sich in seiner Stellungnahme für Nachbesserungen aus. Er fordert, nur Personen nach Vollendung des 25. Lebensjahres zum Verfahren zuzulassen. Auch sollte die zuvor gesammelte Berufserfahrung mindestens das 2,5-fachen der Regelausbildungszeit betragen. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass sich Jugendliche für das Validierungsverfahren als vermeintlich einfacherer Weg zur Fachkraft entschieden.
ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sieht es genauso: "Das Handwerk unterstützt diese Forderung ausdrücklich", sagte er mit Blick auf die Altersgrenze. Eine duale Ausbildung sei der beste Weg, einen fachlich soliden Sockel für das künftige Berufsleben zu schaffen. "Nun ist die Bundesregierung eindringlich aufgerufen, ihren Entwurf zum Berufsvalidierungsgesetz in diesem Punkt nachzubessern", betonte er. Ein derart unmissverständliches Bekenntnis auch des Bundes zur dualen Berufsausbildung als dem vorrangigen Bildungsweg für alle jungen Menschen sei von höchster Bedeutung für die Fachkräftesicherung im Handwerk.