Treffen in Paris Gemeinsames System für Körperschaftssteuer

Neben der europäischen Wirtschaftsregierung wollen Deutschland und Frankreich auch ein gemeinsames System für die Körperschaftssteuer schaffen.

Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Foto: dapd

Gemeinsames System für Körperschaftssteuer

Ab 2013 wollen Berlin und Paris Unternehmen auf beiden Seiten der Grenze einheitlich und mit einem gemeinsamen Satz besteuern, sagten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Präsident Nicolas Sarkozy am Dienstag nach ihrem Treffen in Paris .

Über die Körperschaftssteuer ist der Fiskus an den Einkommen von Körperschaften wie etwa Kapitalgesellschaften beteiligt. Hierzu zählen unter anderem Aktiengesellschaften und GmbHs sowie Genossenschaften und Vereinen. Sie versteuern ihre Einnahmen abzüglich der Personal- und sonstiger Kosten. In Deutschland bezahlen Firmen zudem noch die Gewerbesteuer.

Hierzulande belegt der Fiskus die Gewinne mit einem Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent. Dadurch flossen im vergangenen Jahr rund 12 Milliarden Euro in den Steuertopf, die je zur Hälfte auf Bund und Länder verteilt wurden.

Frankreich verlangt von seinen Körperschaften dagegen einen allgemeinen Unternehmenssteuersatz von 33,3 Prozent, allerdings gibt es viele Sonder- und Zusatzregelungen. Die Chefin der oppositionellen Sozialisten, Martine Aubry, schwebt dagegen vor, die Körperschaftsteuer auf 20 Prozent für Unternehmen zu senken, die ihre Gewinne reinvestieren. Alle anderen sollen 40 Prozent zahlen.

Die geplante gemeinsame deutsch-französische Bemessungsgrundlage bedeute nicht, dass sich die Situation für deutsche Firmen verschlechtere, sagte Merkel in Paris.

dapd