Kapitalversicherungen für Kinder Geldvernichtung statt Vorsorge

Kaptialversicherungen für Kinder gehen oft am Bedarf vorbei. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Am Ende bleibe meist nur eine magere Rendite.

Mit Kapitalversicherungen für Kinder schlafen Eltern nur scheinbar besser. Foto: BdV

Geldvernichtung statt Vorsorge

"Eltern sollten keinesfalls auf die einfallsreichen niedlichen Namen der Policen vertrauen, sondern die Konditionen genau prüfen. Solche Policen gehen am Bedarf der Kinder meist völlig vorbei", sagt Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des BdV. Gutgläubige Eltern wollen mit Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherungen den Grundstein für ein späteres Vermögen ihrer Sprösslinge legen. Doch mehr als die Hälfte dieser langfristigen Verträge werde nicht bis zum Ende durchgehalten, so der BdV. Thorsten Rudnik: "Eine Kündigung ist immer mit finanziellen Verlusten verbunden. Oft gibt es weniger zurück, als eingezahlt wurde." Selbst wenn der Vertrag bis zum Ablauf durchgehalten wird, wartet lediglich eine magere Rendite. Denn nur ein Teil der Prämie wird tatsächlich gespart. Ein Großteil geht für Kosten und Versicherungsschutz drauf.

Noch Ausstiegschancen

Wer schon eine Kapitalversicherung für sein Kind abgeschlossen hat, könne innerhalb von 30 Tagen widerrufen und so aus dem Vertrag aussteigen. Ist die Frist abgelaufen, gebe es noch eine Chance, die Beiträge samt Zinsen zurückzuholen. Voraussetzungen: Das Kind war bei Abschluss jünger als sieben Jahre, wird als "versicherte Person" bezeichnet und die Todesfallsumme liegt höher als 8.000 Euro.

Denn schließt jemand eine Versicherung auf das Leben eines anderen ab und übersteigt die Todesfallleistung die gewöhnlichen Beerdigungskosten von derzeit 8.000 Euro, müsse der Versicherte dem Vertrag zustimmen. Versicherten Eltern ihre Sprösslinge mit höheren Summen, sei sogar eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes erforderlich. Thorsten Rudnik: "Versicherer holen nur äußerst selten diese Einwilligung ein. Deshalb ist der Vertrag schwebend unwirksam und die Eltern können alle eingezahlten Beiträge nebst Zinsen zurückfordern."

dhz