Bewertungen im Internet sind vielen Arbeitgebern schon länger ein Dorn im Auge. Nun stoßen Plattformen wie Kununu oder Glassdoor in eine neue Nische – und veröffentlichen immer mehr anonyme Gehaltsangaben von Mitarbeitern. Sind die Zahlen glaubwürdig? Ist ihre Veröffentlichung legal? Und wie können sich Betriebe gegen falsche – oder echte – Gehaltsangaben wehren?

"Ein Unternehmen muss dulden, dass in der Öffentlichkeit über das Unternehmen gesprochen wird", sagt Rechtsanwalt Dennis Tölle aus Bonn. Und getratscht wird ausgiebig, gerne auch im Netz. Als digitale Kaffeeküchen tun sich – neben den sozialen Medien – Bewertungsportale wie Kununu oder Glassdoor hervor. Hier wird über die Chefetage, über Mobiliar, Arbeitsatmosphäre und Betriebsausflüge geplaudert – und neuerdings auch über das Gehalt. Kununu ist eine Tochter der New Work SE aus Hamburg, die auch das Kontaktnetzwerk Xing betreibt; Rivale Glassdoor hat seinen Sitz in San Francisco und in Deutschland noch nicht mal ein Büro. Auch die internationale Jobplattform Indeed listet mittlerweile Gehälter auf und sortiert sie fein säuberlich nach Arbeitgebern. Für Betriebe kann die Transparenz unangenehm bis geschäftsschädigend sein. Fachkräfte könnten von unterdurchschnittlichen Gehältern abgeschreckt, ganze Personalplanungen zurückgeworfen werden.
Wie kann man Gehalt im Internet veröffentlichen?
Kaum etwas ist einfacher, als ein Gehalt öffentlich bekannt zu machen. In einem Testlauf der Deutschen Handwerks Zeitung dauerte es keine Stunde, bis eine willkürliche und komplett erfundene – wenngleich realistische – Gehaltsangabe durch Kununu freigeschaltet wurde. Mehr als eine E-Mail-Adresse verlangt die Plattform vom User nicht, es muss nicht einmal eine echte sein. Trotzdem besteht Kununu darauf, dass die offenen Gehaltsdaten die Realität abbilden. "Die von unseren Nutzern abgegebenen Gehaltsangaben werden nur dann in die Datenbasis aufgenommen, wenn sie sich innerhalb eines dynamischen Gehaltsbandes bewegen, das unter anderem auf statistischen Auswertungen beruht", erklärt Kununu-Sprecher Dario Wilding. "Erst wenn eine Angabe, die außerhalb dieses realistischen Gehaltsbandes liegt, durch weitere bestätigt wird, wird sie in die Auswertung aufgenommen. So kann verhindert werden, dass unrealistische Ausreißer das Ergebnis verfälschen." Die Gehaltsbänder würden für jeden Jobtitel und jede Branche bestimmt und laufend angepasst, versichert das Unternehmen.
Für die überwiegend kleinen und mittelständischen Handwerksbetriebe interessant: Einzelne Gehälter postet Kununu nicht. Es sind mindestens zwei Gehaltsangaben aus derselben Berufsgruppe und demselben Unternehmen nötig, damit das Portal einen eigenen Eintrag für einen Handwerksbetrieb anlegt.
Wie glaubwürdig sind Gehaltsangaben im Internet?
Über die Optikerkette Fielmann zum Beispiel hat Kununu schon mehr als 650 Gehaltsangaben gesammelt. Demnach verdienen Augenoptiker durchschnittlich 29.400 Euro brutto jährlich, Hörgeräteakustiker 33.500 Euro und Filialleiter 58.800 Euro. Bilden die Werte also die Realität ab? "Nach unserer Erfahrung sind die genannten Vergleichsportale nur bedingt aussagekräftig", sagt Fielmann-Sprecherin Katrin Carstens auf Anfrage. Über Benefits wie Boni oder Weihnachtsgelder, die Anzahl der Wochenstunden oder Urlaubstage gäben sie keine Auskunft, doch seien diese Parameter entscheidend für die Bewertung und Vergleichbarkeit eines Gehalts. Komplett aus der Luft gegriffen sind die öffentlichen Fielmann-Gehälter indes wohl nicht.
Sind Gehaltsangaben im Internet legal?
Aus rechtlicher Sicht sind Gehaltsangaben, die ein Mitarbeiter im Internet einstellt, generell zulässig – sofern sie der Wahrheit entsprechen. Tatsächlich aber ist die Frage, was wahr und was unwahr ist, nicht immer leicht zu beantworten. "Es gibt einen erheblichen Bewertungsspielraum", betont Rechtsanwalt Tölle. "Es fängt an, problematisch zu werden, wenn die Berufsbezeichnung oder die Stundenzahl nicht genau umrissen ist." Oder wenn ein eingestelltes Gehalt Aktualität suggeriert, aber in Wahrheit längst veraltet ist. Denn immerhin machen viele Mitarbeiter Bewertungen und Gehälter erst öffentlich, nachdem sie aus dem Unternehmen ausgeschieden sind. Manche wollen nachtreten, anderen wähnen sich jetzt erst in der nötigen Sicherheit, um auszupacken. "Gegen solche Falschangaben kann man sich wehren", sagt Rechtsanwalt Tölle.
Wie gegen Falschangaben wehren?
Der erste Schritt ist meist eine Beschwerde des Unternehmens beim Plattformbetreiber. "Wenn ein Unternehmen sich bei uns meldet und eine abgegebene Gehaltsangabe beanstandet, so bitten wir das Unternehmen darum, uns das Gehaltsband der entsprechenden Position im eigenen Unternehmen zuzusenden", so Kununu-Sprecher Wilding. "Zeigt sich daraufhin, dass sich die Gehaltsangabe außerhalb des Gehaltsbandes befindet, wird sie von uns entfernt." Auch die User selbst können ihr Gehalt mit einem Klick wieder von der Plattform entfernen. Bei Falschangaben können Unternehmen zudem Unterlassungsansprüche und eine Kostenerstattung für mögliche Anwaltsgebühren geltend machen – gegenüber dem ehemaligen Mitarbeiter und gegenüber der Plattform. Auch eine Abmahnung oder gar eine Kündigung liegen im Bereich des Möglichen, sofern der Mitarbeiter noch im Unternehmen tätig ist. Wegen Nichtigkeiten brechen die meisten Unternehmen aber keinen Streit vom Zaun, weiß Anwalt Tölle, zu gering die Erfolgsaussicht und zu groß die Gefahr, dass ihr Ruf weiter leidet und sie gleichzeitig auf den Anwaltskosten sitzenbleiben.
Sind Verschwiegenheitsklauseln erlaubt?
Komplett zum Schweigen bringen können Unternehmen Mitarbeiter jedenfalls nicht. Wegweisenden Charakter hatte vor über zehn Jahren ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das pauschale Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen für unzulässig erklärte. Mit der Begründung, dass es für Arbeitnehmer keine andere Möglichkeit gäbe, um sich über das eigene Gehalt ein Bild zu machen als das Gespräch mit Kollegen. Ganz zeitgemäß erscheint das Argument heute nicht mehr, immerhin gibt es mittlerweile das Entgelttransparenzgesetz. "Es gibt aber Szenarien, in denen eine Schweigepflicht wirksam vereinbart werden kann", sagt Arbeitsrechtler Tölle. Vor allem Geschäftsführerverträge enthalten häufig eine Klausel, die Stillschweigen über das eigene Salär einfordert. Diskretion hat ihren Preis, diese besteht meist in einem zusätzlichen Entgelt. "Es ist aus Unternehmenssicht immer sinnvoll", meint Tölle. Doch vielen Unternehmen sei die Klausel zu teuer und sie würden es darauf ankommen lassen – bis das Gehalt womöglich doch irgendwann bei Kununu erscheint.