Änderungen der ADR-Vorschriften Gefahrguttransport: Neue Regelungen ab 2015

Betriebe, die Gefahrgut transportieren, müssen die ADR-Vorschriften einhalten. Diese Regelungen werden geändert. Was ab 2015 auf die Betriebe zukommt.

Auf Propangasflaschen wird die Schriftgröße der UN-Nummer ab 2015 festgeschrieben. Bei einem Fassungsvolumen von 30 Liter muss diese mindestens sechs Millimeter betragen. - © Foto: Colourbox.de

Die internationalen Vorschriften zum Gefahrguttransport auf der Straße (ADR-Vorschriften) werden zum 1. Januar 2015 angepasst. Die Betriebe haben dann sechs Monate Zeit, ihre internen Prozesse anzupassen und die Vorschriften umzusetzen. Darauf weist die Sachverständigenorganisation Dekra hin.

Änderung der UN-Nummer

Die Änderungen der ADR-Vorschriften sind je nach Branche unterschiedlich groß. So gibt es etwa im Entsorgungsbereich eine neue Möglichkeit, leere ungereinigte Gefahrgutverpackungen zu befördern. Laut Angaben von Dekra wurde hierfür eine UN-Nummer geschaffen. Die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) teilt mit, dass die Schriftgröße der UN Nummer festgeschrieben.

Bei Versandstücken mit einem Fassungsvolumen von 30 Liter oder einer Nettomasse von 30 Kilogramm oder Flaschen mit einem Fassungsvolumen von 60 Liter muss die Zeichenhöhe der UN Nummer mindestens 6 Millimeter betragen. Bei allen anderen Gebinden beträgt die erforderliche Zeichenhöhe mindestens 12 Millimeter.

Neue Regelung bei Lithium-Batterien

Auch bei den Lithium-Batterien gibt es ab 2015 neue Regeln. Hier ändern sich die Sondervorschriften für die Beförderung zur Entsorgung oder zum Recycling. Aber nicht nur das: "Der Wegfall der Angabe der Verpackungsgruppe bei Gegenständen führt unweigerlich zur Änderung der Beförderungsdokumente", so Thomas Schneider von der Dekra.

Laut Schneider gibt die Verpackungsgruppe den Grad der Gefährlichkeit der Gefahrgutstoffe an. Lithium-Batterien gehören zu der Verpackungsgruppe 2. Der Wegfall der Angabe bedeutet für die Betriebe einen bürokratischen Mehraufwand, da der Wegfall der Angabe "unweigerlich zur Änderung der Beförderungsdokumente führt", so Schneider.

Überarbeitung der Gefahrzettel

Leichte Lockerungen gibt es bei der Verwendung von Kühl- und Konditionierungsstoffen. Das betrifft beispielsweise die Verwendung von Trockeneis zur Kühlung von Versandstücken. Künftig besteht die Kennzeichnungs- und Dokumentationspflicht nur dann, wenn eine tatsächliche Erstickungsgefahr besteht. Laut Schneider muss die Frage in einer Gefährdungsbeurteilung geklärt werden, ob die Menge des verwendeten Trockeneis dazu führen kann, dass die freigesetzte CO2-Menge eine Gefahr für Beteiligte werden kann.

"Im Einzelfall wird diese Beurteilung nicht ganz einfach sein. Deshalb wird schon jetzt über weitere Änderungen zum Jahresanfang 2017 diskutiert", so Schneider.

Eine weitere Neuerung, die alle am Gefahrguttransport Beteiligten betrifft, ist die Änderung der Gefahrzettelmuster. Hier wurden die Vorgaben für die Gefahrzettel genauer definiert, was sich vor allem bei der Linienstärke bemerkbar macht. "Der äußere Rand der Gefahrzettel muss nun 2 Millimeter breit sein. Im Rahmen der ADR-Änderungen ist das aber eine Kleinigkeit", sagt Schneider.

Dennoch hat die Änderung der Gefahrzettelmuster zur Folge, dass viele Anbieter ihre Gefahrzettel überarbeiten müssen. "Wichtig ist bei der Bestellung von Gefahrzetteln rechtzeitig darauf zu achten, dass die neuen Angaben eingehalten werden", so Schneider. Betriebe, die Versandstücke mit aufgedruckten Gefahrzetteln verwenden, müssen eventuell ihre Druckvorlagen ändern.

Rauchverbot auch für elektronische Zigarette

Geändert wird laut Dekra auch die schriftliche Weisung in Bezug auf das Unfallmerkblatt. Das Rauchverbot beim Gefahrguttransport ist nun auch auf elektronische Zigaretten ausgeweitet worden. Laut Dekra war deshalb eine Überarbeitung der Vorschriften dringend erforderlich. Darüber hinaus wurden einige Normverweise gestrichen.

Das neue Muster der Schriftlichen Weisung muss spätestens zum 30.06.2017 in jedem kennzeichnungspflichtigem Fahrzeug vorliegen. Bis Juli 2015 haben Betriebe Zeit, die Änderungen der ADR-Vorschriften umzusetzen. Schneider empfiehlt allen Unternehmen, die mit gefährlichen Gütern zu tun haben, sich frühzeitig auf die Änderungen einzustellen.  Insgesamt umfasst der Änderungstext zum ADR 2015 180 Seiten. cle