Lärm, Vibrationen, Kälte oder Hitze, aber auch der Einfluss von chemischen und biologischen Stoffen belasten die Arbeit vieler Handwerker. Wie Gefahrenzeichen in Zukunft aussehen und welche Grenzwerte Sie einhalten müssen.
Ätzungen, Übelkeit und Atemwegsbeschwerden: Fünf Mitarbeiter einer Großmetzgerei in Kemnath mussten jüngst ins Krankenhaus, nachdem aus dem Kühlsystem Ammoniak ausgetreten war. Doch nicht nur Großbetriebe setzen gefährliche Stoffe ein. Auch im Handwerk sind die Menschen vielfältigsten Gefahren ausgesetzt.
Neben chemischen und biologischen Einwirkungen können auch physikalische Einflüsse wie Lärm oder Erschütterungen die Gesundheit schädigen.
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ( IFA ) hat jetzt in seinem IFA-Report die Grenzwerteliste 2015 herausgegeben. Unterteilt nach chemischen, biologischen und physikalischen Einwirkungen haben die Autoren damit gerade für kleine und mittlere Betriebe ein Hilfsmittel erstellt, um die am Arbeitsplatz festgestellten Belastungen zu bewerten.
Neue Gefahrenpiktogramme
Neu sind auch die Gefahrenzeichen, die auf Verpackungen und Sicherheitsdatenblättern vor gesundheitsschädlichen Wirkungen warnen. Seit Juni gelten nicht mehr die bisher bekannten orangefarbenen Quadrate, sondern rot umrahmte, weiße Rauten mit schwarzen Symbole.
Auch der Wortlaut hat sich geändert. Anstatt "leicht entzündlich“ oder "reizend“ steht künftig "Achtung“ (für niedrigere Schweregrade) und "Gefahr“ (für höhere Schweregrade) auf Verpackungen. Statt Risikosätzen (R-Sätze) gibt es nun H-Sätze, die "Hazard Statements“, also Gefahrenhinweise, wie beispielsweise "H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren“.
An Stelle der alten Sicherheitssätze (S-Sätze) sind P-Sätze (Precautionary Statements) getreten, Sicherheitsratschläge wie "P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden“.
Die Broschüre GHS – Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen hilft Unternehmen, die neuen Regeln umzusetzen und die Zeichen richtig zu deuten. Sie erklärt die Gefahrenklassen, die Gefahrenpiktogramme und erläutert Gefahren- und Sicherheitshinweise. Ein eigenes Kapitel zeigt, welche Auswirkungen die Regeln auf den Arbeitsschutz haben.
Weltweit harmonisiertes System
Über Jahre hinweg harmonisierten die Staaten ihre Warnsymbole. Der letzte Schritt wurde am 1. Juni getan. Seitdem müssen in Deutschland auch Gemische nach dem von den Vereinten Nationen geschaffenen Global Harmonisierten System (GHS) gekennzeichnet werden. Produkte, die vor 1. Juni 2015 gekennzeichnet wurden, dürfen noch bis 2017 verkauft werden. Dieentsprechende, für Europa geltende CLP-Verordnung trat am 20. Januar 2009 in Kraft.
Weitere Informationen unter dem Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. bst
