Basel III Gefahr für die Mittelstandsfinanzierung

Die Reform der Bankenaufsicht könnte die Finanzierung für den Mittelstand gefährden. Das hat nun eine Studie des Verbandes "Die Familienunternehmer – ASU e.V." ergeben. Basel III könnte demnach die Kredite für den Mittelstand verteuern.

Gefahr für die Mittelstandsfinanzierung

Mit den internationalen und europäischen Reformvorhaben der Bankenaufsicht kommen verschärfte Anforderungen an die Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung der Banken zu. Eine Studie der Universität zu Köln zeigt nun, dass die die Reform der Bankenaufsicht die Mittelstandsfinanzierung beeinträchtigen könnte. "Die Familienunternehmer – ASU e.V." hatte die Studie in Auftrag gegeben.

Die Studie kommt zu der Einschätzung, dass die als "Basel III" bekannten Regulierungsvorhaben zu einem Anstieg der Kreditzinsen und -kosten führen werden. Für Unternehmen, die auf Bankkredite als Finanzierungsquelle angewiesen sind, würden sich damit die Finanzierungskosten erhöhen. Dies beträfe insbesondere mittel- und langfristige Kredite und generell Kreditnehmer mit schwächerer Bonität.

Die EU untersucht mögliche Wechselwirkungen

Ernst Burgbacher, der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (BMWI) und Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus, sagte: "Die Finanzkrise hat gezeigt, dass Reformanstrengungen zur Finanzmarktstabilisierung notwendig sind. Allerdings darf es nicht dazu kommen, dass bestimmte Geschäftsfelder unnötig belastet werden. Das sage ich mit besonderem Blick auf die Mittelstandsfinanzierung."

So steht laut dem BMWI etwa die genaue Festlegung bestimmter Kennziffern unter Basel III noch aus. Hier soll erst nach einer Beobachtungsphase entschieden werden, ob sie tatsächlich wirksam werden. Zudem seien die möglichen Wechselwirkungen mit weiteren Regulierungsvorhaben, die unmittelbar oder mittelbar auf die Mittelstandsfinanzierung einwirken könnten, noch zu untersuchen. Offen sei auch, wie Basel III letztlich in europäisches Recht umgesetzt werde.

Ein erster Meilenstein dazu ist nach Angaben des Bundesministeriums mit dem Legislativ-Vorschlag der EU-Kommission vom 20. Juli 2011 gelegt: Die EU-Kommission hat angekündigt, die mit den Mittelstandskrediten verbundenen Ausfallrisiken eingehend zu prüfen und gegebenenfalls eine Senkung des Risikogewichts für Mittelstandskredite in den Legislativvorschlag aufzunehmen.

dhz