Tarifstreit Gebäudereiniger streiken für Weihnachtsgeld

Deutschlandweit kommt es heute zu Warnstreiks der Beschäftigten des Gebäudereiniger-Handwerks. Ihre Forderung: Weihnachtsgeld. Arbeitgeber sehen dafür aber keine Chance.

Warnstreiks der Gebäudereiniger: Auch sie wollen Weihnachtsgeld. - © tatomm - stock.adobe.com

"Die Beschäftigten in der Gebäudereinigung sind sauer", beginnt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), die unter anderem die rund 600.000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk vertritt,  die Mitteilung zu den bundesweiten Warnstreiks der Branche. So stehen heute die Reinigungsgeräte in Flughäfen, Krankenhäusern, Verwaltungen, Schulen und anderen großen Standorten in ganz Deutschland still und es wird nicht geputzt, da die Gewerkschaft auf diesem Weg durchsetzen möchte, dass auch in dieser Branche ein Weihnachtsgeld bezahlt wird.

Nach Angaben der IG Bau ist die Gebäudereiniger-Branche eine der wenigen, in der es kein Weihnachtsgeld gibt. Dieses soll nun per Tarifvertrag eingeführt werden. Konkret fordert die Gewerkschaft Medienberichten zufolge für alle Beschäftigten eine zusätzliche Zahlung von rund der Hälfte eines Monatslohns bzw. für diejenigen mit einer sehr langen Betriebszugehörigkeit sollen es bis zu 70 Prozent sein.

Kein wirtschaftlicher Spielraum für ein 13. Monatsgehalt

Das haben die Arbeitgeber jedoch bislang abgelehnt. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks beruft sich dabei auf Lohnerhöhungen, die bereits vereinbart seien.  Bis zum Jahr 2020 soll es zu Lohnangleichungen in den Tarifgebieten West und Ost kommen. Das hat der Verband in einer Mitteilung zur Mitgliederversammlung Anfang November erklärt. Konkret bedeutet das, dass ab dem 1. Januar 2019 die tariflichen Mindestlöhne in Westdeutschland auf 10,56 Euro und in Ostdeutschland auf 10,05 Euro angehoben werden. Ab 2020 wird der tarifliche Mindestlohn in Westdeutschland dann 10,80 Euro und in Ostdeutschland von zunächst 10,55 Euro im Laufe des Jahres auch auf 10,80 Euro ansteigen. Dadurch sei "jedenfalls bis 2020 wirtschaftlich kein Spielraum für ein 13. Monatsgehalt", teilt der Bundesinnungsverband mit.

Die IG Bau sieht es jedoch – auch aufgrund des Nachwuchsmangels in der Branche – als dringend notwendig an, dass die Arbeitgeber tariflich zu einer Zahlung eines Weihnachtsgeldes verpflichtet werden: "Wenn die Arbeitgeber für Beschäftigte attraktiv sein wollen, brauchen wir sichtbare Signale für mehr Wertschätzung und Anerkennung. Das Weihnachtsgeld ist dafür ein gutes Beispiel."   jtw