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© werberat.de/werbekodex/Mayer George/shutterstock.comWerden Frauen mit den beworbenen Produkten oder Dienstleistungen gleichgesetzt und dazu noch aufreißend dargestellt, ist die Grenze zum Sexismus überschritten. Daran ändert auch ein doppeldeutig gemeinter Werbetext nichts. -
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© werberat.de/werbekodex/Volodymyr Tverdokhlib/shutterstock.comSexy ist nicht sexistisch. Erotik in der Werbung ist erlaubt – auch wenn es keinen direkten Bezug zum beworbenen Produkt gibt. Eine Reduzierung der Person auf ihre Sexualität findet aber beispielsweise dann statt, wenn sie als reines Objekt sexueller Begierde erscheint. Häufig wird die sexuelle Verfügbarkeit durch einen doppeldeutigen Slogan suggeriert, wie im nebenstehenden Beispiel durch die Aussage "Richtig gut flachgelegt". -
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© werberat.de/werbekodex/Irina Bg/shutterstock.comDie Aussage, eine ältere Frau gegen eine jüngere einzutauschen, hält der Werberat für herabwürdigend gegenüber älteren Menschen. Ältere Frauen werden durch diese Art der Werbung als lästig oder wertlos dargestellt. Daran ändert auch die bewusst erzeugte Doppeldeutigkeit des Slogans nichts. -
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© werberat.de/werbekodex/gpointstudio/shutterstock.comEin beliebtes Motiv ist auch das Bild einer Frau in einer Badewanne oder einer Dusche zur Bewerbung eines Sanitärdienstes oder Herstellers. Auch diese Motive beanstandet der Werberat in der Regel nicht. Unter der Dusche ist man für gewöhnlich nackt, eine Darstellung dessen hält der Werberat nicht für herabwürdigend oder diskriminierend. Es sollte dabei jedoch auch eine reale Dusch- oder Badeszene erkennbar sein. -
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© werberat.de/werbekodex/Marina Fedosova/shutterstock.comNicht für herabwürdigend hält der Werberat auch eine Werbung, in der zwei Menschen Intimitäten austauschen. Allein die Darstellung von Sexualität bedeutet noch nicht, dass Personen ausschließlich auf ihre Sexualität reduziert und damit zu einem bloßen Objekt sexueller Begierde degradiert werden.