Feststellungsklagen gegen die Stadt erhoben Gagfah reicht Gegenklage gegen Stadt Dresden ein

Der Immobilienkonzern Gagfah hat Gegenklage gegen die Stadt Dresden eingereicht. Die drei von der Stadt verklagten Tochtergesellschaften erwiderten am Dienstag vor dem Schiedsgericht und dem Landgericht Dresden die Klage und beantragten Klageabweisung, wie die Gagfah am Dienstag in Luxemburg mitteilte. Zugleich hätten die drei WOBA-Gesellschaften Feststellungsklagen gegen die Stadt erhoben.

Foto: dapd

Gagfah reicht Gegenklage gegen Stadt Dresden ein

Dresden/Luxemburg (dapd). Der Immobilienkonzern Gagfah hat Gegenklage gegen die Stadt Dresden eingereicht. Die drei von der Stadt verklagten Tochtergesellschaften erwiderten am Dienstag vor dem Schiedsgericht und dem Landgericht Dresden die Klage und beantragten Klageabweisung, wie die Gagfah am Dienstag in Luxemburg mitteilte. Zugleich hätten die drei WOBA-Gesellschaften Feststellungsklagen gegen die Stadt erhoben. Die Gagfah bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Durch die Klagen solle geklärt werden, ob den WOBA-Gesellschaften in Zusammenhang mit der Klage Ansprüche gegen die Stadt zustehen, hieß es weiter auf der Internetseite des Unternehmens. Wie hoch diese im Erfolgsfall wären, lasse sich noch nicht vorhersagen. Nach vorläufigen internen Schätzungen könnten sie sich auf bis zu 800 Millionen Euro belaufen.

Zudem verklagt die WOBA Dresden GmbH den Angaben zufolge Dresdens Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann (CDU) persönlich vor dem Landgericht Dresden wegen "schwerwiegender Sorgfaltspflichtverletzungen" als Aufsichtsrat der Gesellschaft. Anfang Mai hatte die Gagfah ihn aus dem Aufsichtsrat entlassen.

Die Stadt Dresden wollte die Vorgänge mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren.

Ende März hatte die Stadt eine Klage in Höhe von knapp 1,1 Milliarden Euro gegen die Gagfah beim Landgericht Dresden sowie bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit eingereicht. Dresden wirft dem Unternehmen vor, beim Weiterverkauf von Wohnungen gegen die zuvor mit der Stadt ausgehandelte Sozialcharta zum Mieterschutz verstoßen zu haben. Die Gagfah betonte stets, sie habe niemanden geschädigt, weder die Stadt noch die Mieter.

dapd