Streit um Mietwagenkosten - Etappensieg für Autovermietung vor BGH Für Kostenschätzung sind Schwacke-Liste und Fraunhofer-Preisspiegel geeignet

Im Streit mit einer Versicherung um die Übernahme von Mietwagenkosten nach einem Autounfall hat am Dienstag eine Autovermietung einen Etappensieg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) errungen. Konkret ging es um die zwischen Versicherungen und Autovermietern häufig umstrittene Frage, wie die Kosten für den Ersatzwagen geschätzt werden.

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Für Kostenschätzung sind Schwacke-Liste und Fraunhofer-Preisspiegel geeignet

Karlsruhe (dapd). Im Streit mit einer Versicherung um die Übernahme von Mietwagenkosten nach einem Autounfall hat am Dienstag eine Autovermietung einen Etappensieg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) errungen. Konkret ging es um die zwischen Versicherungen und Autovermietern häufig umstrittene Frage, wie die Kosten für den Ersatzwagen geschätzt werden.

Die Autovermieter richten sich meist nach der Liste der Auto-Bewertungsfirma Eurotax Schwacke. Dagegen verweisen Versicherer häufig auf den für sie günstigeren Mietwagen-Preisspiegel, den das Fraunhofer-Institut erstellt hat. Der BGH entschied jetzt, dass vor Gericht beide Listen "geeignete Schätzgrundlagen" seien - trotz abweichender Ergebnisse im Einzelfall. Denn der zuständige Richter könne "im Rahmen seines Ermessens" von diesen Listen abweichen - etwa durch Abschläge oder Zuschläge auf die vorgegebenen Tarife.

Im vorliegenden Fall verlangte eine Autovermietung nach einem Verkehrsunfall von dem beklagten Haftpflichtversicherer die Mietwagenkosten für ein 18 Tage gemietetes Fahrzeug von 2.757 Euro. Die "DA Versicherung" erstattete aber nur 1.999 Euro.

Die Klage des Autovermieters auf Zahlung der Differenz war zwar vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld erfolgreich, das für seine Kostenschätzung die Schwacke-Liste heranzog. In der Berufung scheiterte die Klage aber vor dem Landgericht Fulda, das die Schwacke-Liste nicht als geeignete Schätzgrundlage ansah, weil sie "erhebliche Defizite in der Methodik der Datenerhebung" aufweise. Der Fraunhofer-Preisspiegel sei vorzuziehen, meinte das Landgericht.

Die Revision der Autovermietung war nun erfolgreich. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Fulda auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung zurück. Das Landgericht müsse nun prüfen, ob ein Zuschlag gewährt werden muss.

Die Autovermieter beklagen seit Jahren, dass die Versicherer sich zunehmend weigern, die Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug nach einem Autounfall zu übernehmen. Wegen der Streitereien um die Tarife für Unfall-Ersatzautos gerieten viele Autovermieter in Finanznot, weil sie nicht schnell genug ihr Geld erhielten.

(AZ: VI ZR 300/09 - Urteil vom 12. April 2011)

dapd