Am 1. November startet ein neues Förderangebot für alle, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Das Programm verspricht "attraktive Finanzierungsmöglichkeiten zu günstigen Konditionen". Was dahinter steckt.

Mit dem neuen ERP-Förderkredit sei ein Programm für Gründungen und Nachfolgen geschaffen worden, das "attraktive Finanzierungsmöglichkeiten zu günstigen Konditionen bietet", teilte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit. Ein entsprechender Kooperationsvertrag sei zwischen der staatseigenen KfW–Bankengruppe und den Deutschen Bürgschaftsbanken geschlossen worden, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung.
Ausfallrisiko der Hausbanken wird vollständig übernommen
Wie Politik und Förderbanken weiter mitteilten, sollen mit dem neuen "ERP–Förderkredit Gründung und Nachfolge" insbesondere Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen finanziell unterstützt werden. Erleichtert werden soll der Kreditzugang vor allem dadurch, dass die Hausbanken – durch eine 100–prozentig Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank – vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet werden.
Bis zu 35 Prozent des Vorhabens werden gefördert
Und weiter heißt es: Gefördert werden bis zu 35 Prozent eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro. Interessierte müssten auch keine Sicherheiten stellen. Daneben profitierten sie von besonders günstigen Zinsen aufgrund der Mittel aus dem ERP–Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund. Möglich sei auch die Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken.
Zwei Laufzeitvarianten möglich
Für die Kredite soll es zwei Laufzeitvarianten geben: einmal mit einer Laufzeit von 15 Jahren bei fünf tilgungsfreien Jahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre. Und zum zweiten mit einer Laufzeit von zehn Jahren bei zwei tilgungsfreien Jahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit. Informationen zu den Zinssätzen können ab dem 12. Dezember 2024 in der Konditionenübersicht eingesehen werden, teilte die KfW unter kfw.de/077 mit.
Einfache Antragstellung - keine Sicherheiten nötig
Die Darlehen sollen einfach beantragt werden können: "Die Kreditnehmer gehen wie gewohnt zu ihrer Hausbank – alles Weitere übernehmen die Kooperationspartner", verspricht Manfred Thivessen, Vorstandsmitglied des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken. Die Hausbank stelle dann über die zentrale Homepage kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank, hieß es weiter. Nach Übernahme der Garantie beantrage die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüfe und zusage.
Weitere Informationen unter kfw.de/077 oder kapital.ermoeglicher.de