Versicherer vorher informieren
Für einen Umzug ohne Probleme
Wer seinen privaten Umzug plant, sollte rechtzeitig mit seinem Versicherer sprechen. Darauf weist der Bund der Verischerten (BdV) hin. Es gebe einige Punkte, die Umzügler unbedingt beachten sollten.
Zwar könnten Adressänderungen auch nach dem Umzug mitgeteilt werden. Bei Versicherungen gebe es jedoch andere Spielregeln: Ganz besonders bei der Hausratversicherung sei es wichtig, dem Versicherer vor dem Umzug mitzuteilen, wohin die Reise geht. Denn nur so ist gewährleistet, dass der Versicherungsschutz zwei Monate lang sowohl für die frühere wie für die künftige Wohnung gilt, bevor er endgültig auf das neue Domizil übergeht.
Mit dem Einzug müssten Versicherungsnehmer zudem die neue Wohnfläche oder den geänderten Hausratwert übermitteln. BdV-Tipp: Falls der Prämiensatz durch den Umzug in eine höhere Tarifzone steigt, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und kann sich nach einem günstigeren Vertrag umschauen.
Wichtig sei neben der neuen Anschrift auch die Mitteilung einer neuen Bankverbindung, damit der Versicherungsschutz nicht durch Zahlungsverzug gefährdet wird.
Bestimmte Regeln der Privathaftpflichtversicherung werden am Tag des Umzugs wichtig: Beschädigt der Ausziehende etwa Türen, zahlt der eigene Versicherer, sofern „Mietsachen“ im Vertrag stehen. Die Haftpflichtversicherung eines Helfers leistet dagegen nicht, wenn dieser versehentlich den Fernseher des Umziehenden zu Boden geworfen hat. Das täte sie nur in Ausnahmefällen: Der private Helfer hat grob fahrlässig gehandelt oder seine Police beinhaltet „Gefälligkeitshandlungen“. Nur wenn die Helfer einem anderen als dem Umziehenden Schaden zufügten, springe deren Privathaftpflicht ein.
Was Umzügler außerdem wissen sollten: Speditionen haften bei Beschädigung lediglich begrenzt bis zu einer bestimmten Schadenshöhe pro Kubikmeter Laderaum . Wer sich restlos schützen wolle, der müsse eine Transportversicherung zum Neuwert abschließen.
Wer seinen Umzug auf eigene Faust mit einem geliehenen Transporter abwickelt, hat unterwegs keinen Versicherungsschutz für die Ladung. Ausgenommen, das Fahrzeug brennt ab oder der Umzügler wird an Leib und Leben bedroht und ausgeraubt. Dann zahle die Hausratversicherung.dhz