EU-Regelung Für das Handwerk ist die überarbeitete Entwaldungsverordnung ein Flop

Die EU-Kommission hat ihre Entwaldungsverordnung überarbeitet – doch die angekündigten Erleichterungen greifen aus Sicht des Handwerks viel zu kurz. Statt grundlegender Korrekturen bleiben massive Belastungen für Betriebe bestehen.

Wald in Augsburg: Die EU-Entwaldungsverordnung bringt dem Handwerk Bürokratie. - © Steffen Range

Die am 21. Oktober vorgestellten Änderungen an der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) stoßen beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf scharfe Kritik. "Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen bleiben weit hinter dem zurück, was notwendig ist", erklärte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke laut einer Pressemitteilung. Die Kommission halte an einem Zeitplan und an Vorgaben fest, die für kleine und mittlere Handwerksbetriebe kaum oder gar nicht umsetzbar seien.

Die EUDR wurde Ende Juni 2023 verabschiedet und soll den Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung verringern. Die Verordnung schreibt vor, dass bestimmte Rohstoffe – darunter Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Kautschuk und Rinder – sowie daraus hergestellte Produkte nur dann in der EU verkauft werden dürfen, wenn sie nachweislich "entwaldungsfrei" sind. Das bedeutet: Betriebe müssen detailliert nachweisen können, dass die verwendeten Materialien nicht von kürzlich abgeholzten Flächen stammen.

Handwerk forderte vollständige Aussetzung

Der ZDH hatte ein sogenanntes "Stop-the-Clock-Verfahren" gefordert – eine vollständige Aussetzung der Verordnung um zwei Jahre, verbunden mit der Möglichkeit zu grundlegenden Nachbesserungen. Diese Forderung lehnte die EU-Kommission ab. "Ein ‚Stop-the-Clock-Verfahren' wäre angesichts der massiven administrativen Belastungen von kleinen und mittleren Handwerksbetrieben der einzig richtige Weg gewesen", so Schwannecke laut ZDH. Die Kommission ignoriere mit ihrem Vorschlag wesentliche Forderungen aus dem Handwerk und enttäusche die berechtigten Erwartungen der Betriebe.

Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) übte deutliche Kritik. "Diese Änderungen greifen deutlich zu kurz. Statt echter Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen liefert Brüssel lediglich kosmetische Korrekturen", erklärte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Ein "Stop-the-Clock-Verfahren" mit zweijähriger Aussetzung hätte Zeit für eine praxistaugliche Umsetzung geschaffen. Die EU-Kommission habe diese Chance vertan.

Eine seriöse Nachverhandlung des gesamten Regelwerks erscheine in der verbleibenden Zeit bis zum Geltungsstart am 30. Dezember "gänzlich unmöglich", kritisierte der ZDH. Der ZDB teilte diese Einschätzung: "Angesichts des nahenden Geltungsbeginns am 30. Dezember ist eine gründliche Überarbeitung des Dossiers kaum noch realistisch", so Pakleppa.

Ausnahmen greifen in der Praxis nicht

Die geplanten Erleichterungen für Kleinst- und Kleinunternehmen ändern aus Sicht des Handwerks wenig an der Situation. "Sie verhindern nicht, dass Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken entlang der Wertschöpfungskette auf Handwerksbetriebe abgewälzt werden, selbst wenn diese formal von der Verordnung ausgenommen sind", heißt es in der ZDH-Stellungnahme. In der betrieblichen Realität griffen diese Ausnahmen schlicht nicht.

Das Problem: Auch wenn kleine Handwerksbetriebe formal von direkten Meldepflichten befreit werden sollen, müssen sie in der Lieferkette trotzdem Nachweise erbringen. Ihre Lieferanten und Geschäftspartner verlangen die Dokumentation, um selbst die Vorgaben erfüllen zu können. Die Belastung wird faktisch nach unten weitergereicht – an Betriebe, die weder die personellen noch die finanziellen Ressourcen für solche Bürokratie haben.

Zahlreiche Handwerksberufe betroffen

Die EUDR betrifft eine Vielzahl von Handwerksbranchen. Besonders stark belastet sind holzverarbeitende Gewerke: Tischler, Schreiner, Zimmereien, Holzbaubetriebe, Parkettleger, Bootsbauer, Krippenbauer und Holzspielzeugmacher müssen für jede verwendete Holzart detaillierte Nachweise führen. Das bedeutet: Herkunft, Geokoordinaten des Holzeinschlags, Lieferantendaten und der Nachweis der Entwaldungsfreiheit müssen dokumentiert werden.

Auch das Lebensmittelhandwerk ist betroffen. Bäcker und Konditoren müssen die Herkunft von Kakao, Schokolade, Kaffee und Palmöl nachweisen. Fleischer und Metzger sind bei Rindfleisch in der Pflicht. Weitere betroffene Gewerke sind Polsterer, Sattler (wegen Leder), das Kfz-Handwerk (Leder, Kautschuk für Reifen) sowie papierverarbeitende Betriebe.

Besonders problematisch ist die Verordnung für traditionelle Betriebe wie Krippenbauer und Holzspielzeugmacher. Diese verwenden oft mehrere Holzarten pro Produkt – jede einzelne muss rückverfolgbar sein. Täglich werden nach Schätzungen bis zu 50.000 Meldungen für Herkunftsnachweise erwartet.

Kostspielige Sanktionen möglich

Die Konsequenzen bei Verstößen gegen die EUDR sind erheblich. Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes können verhängt werden – für kleine Betriebe kann das die Insolvenz bedeuten. Hinzu kommen die Kosten für externe Prüfungen und Zertifizierungen, die für viele Handwerksbetriebe kaum bezahlbar sind.

Ein Tischlermeister, der beispielsweise Möbel aus verschiedenen Hölzern fertigt, muss für jede Holzlieferung nachweisen können, aus welchem Wald das Material stammt – inklusive exakter Koordinaten. Für einen Kleinbetrieb mit begrenzten Verwaltungskapazitäten ist das kaum zu leisten. Viele Betriebe befürchten, dass sie bestimmte Materialien künftig nicht mehr verwenden können, weil die Dokumentation zu aufwändig wird.

Handwerk unterstützt Waldschutz grundsätzlich

Der ZDH stellte ausdrücklich klar, dass das Handwerk die Ziele der Verordnung grundsätzlich unterstütze. "Der Schutz der weltweiten Wälder ist ein wichtiges Ziel, das auch das Handwerk ausdrücklich unterstützt", heißt es in der Stellungnahme von Schwannecke. Doch Klimaschutz und Bürokratieabbau dürften keine Gegensätze sein. Die EU-Klima- und Naturschutzgesetzgebung müsse effizient und mit Rücksicht auf KMU-Belange gestaltet werden.

Auch der ZDB betonte, "das Ziel, die weltweiten Wälder zu schützen, ist richtig und wichtig – doch die Verordnung in ihrer jetzigen Form gefährdet Akzeptanz und Umsetzbarkeit gleichermaßen" so Pakleppa. EU-Klima- und Umweltpolitik müssten effizient, verhältnismäßig und mittelstandsfreundlich gestaltet werden – nicht auf dem Rücken der Betriebe, die Europa am Laufen halten.

Forderungen des Handwerks an die EU

Das Handwerk fordert konkrete Änderungen an der Verordnung. Eine zentrale Forderung ist die Einführung einer "Null-Risiko-Kategorie": Ausnahmen für nachhaltig bewirtschaftete Waldbetriebe in Ländern ohne Entwaldungsrisiko – etwa in Deutschland – sollen den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren.

Statt aufwändiger Vorabzertifizierungen fordert das Handwerk einen vertrauensbasierten Ansatz mit Selbstbewertungen. Dokumentationspflichten sollen auf das absolute Minimum reduziert werden. Zudem verlangt das Handwerk generell längere Übergangsfristen für kleine und mittlere Unternehmen in allen EU-Rechtsakten, um der Ressourcenknappheit bei KMU Rechnung zu tragen.

Nach Angaben des ZDH streben 18 EU-Staaten Anpassungen der EUDR an. Deutschland blockiere jedoch diese Initiativen. Das Europaparlament habe die Risikoklassifizierung der Kommission bereits abgelehnt. Die Europäische Handwerkskonferenz 2025 in München hatte die EU aufgefordert, bei der Begleitung des ökologischen Wandels nicht nur Ziele vorzugeben, sondern realistische Ziele, vereinfachte Verfahren und maßgeschneiderte Unterstützung bereitzustellen.

Politische Reaktionen gespalten

Die Reaktionen auf die Kommissionsvorschläge vom 21. Oktober zeigen eine deutliche Spaltung zwischen Wirtschaft und Umweltschützern. EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall verteidigte das Paket auf der Plattform X: "Heute präsentieren wir ein Paket zur EUDR, das auf echte Umsetzungsprobleme reagiert. Es vereinfacht die Regeln insbesondere für kleine Landwirte und Betriebe, während Europas globale Führungsrolle im Kampf gegen Entwaldung erhalten bleibt", schrieb Roswall laut ihrem Post.

Die Deutsche Umwelthilfe reagierte scharf auf die Änderungen. "Alarmzeichen bei EU-Verordnung gegen Entwaldung: Bundesregierung muss Vorschlag der EU-Kommission zur Abschwächung im Rat entgegentreten", forderte die Organisation auf X. Auch nachgelagerte Verarbeiter und Händler sollten Sorgfaltspflichten erfüllen, nicht nur Erstinverkehrbringer, so die Umwelthilfe.

Der WWF Spanien bezeichnete die Vereinfachungen als "beschämende Kapitulation" vor politischem Druck. "Die EU-Kommission gibt nach. Der Versuch, das europäische Gesetz gegen Entwaldung zu ‚vereinfachen', ist eine beschämende Kapitulation. Die EUDR schützt Wälder und Menschenrechte. Sie zu schwächen, gefährdet das Klima", schrieb die Organisation.

Die Vorschläge müssen nun noch vom EU-Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden – ein Prozess, der angesichts der verbleibenden Zeit bis zum 30. Dezember als äußerst knapp gilt. Ob die Änderungen rechtzeitig in Kraft treten können, bleibt offen.