Landgericht Kiel ordnet Entziehungstherapie für Drogenabhängige an Fünf Jahre Haft für tödlichen Messerstich ins Herz des Freundes

Für den tödlichen Messerstich ins Herz ihres Freundes ist eine 22-Jährige aus Neumünster zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Kiel bewertete die Tötung des 32-Jährigen am Freitag als Totschlag im minderschweren Fall. In das Strafmaß floss ein Verteilung wegen gefährlicher Körperverletzung an einem anderen Opfer ein.

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Fünf Jahre Haft für tödlichen Messerstich ins Herz des Freundes

Kiel (dapd-nrd). Für den tödlichen Messerstich ins Herz ihres Freundes ist eine 22-Jährige aus Neumünster zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Kiel bewertete die Tötung des 32-Jährigen am Freitag als Totschlag im minderschweren Fall. In das Strafmaß floss ein Verteilung wegen gefährlicher Körperverletzung an einem anderen Opfer ein. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung der drogenabhängigen Frau in einer Entziehungsanstalt an.

Mit seiner Entscheidung ging die Kammer um einen Monat über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Der Verteidiger hatte auf ein Strafmaß von deutlich weniger als fünf Jahren plädiert. Seine Mandantin hatte in dem Prozess ein weitgehendes Geständnis abgelegt.

Die Frau war erst wenige Tage vor der Tat von dem 32-Jährigen eingesperrt und misshandelt worden. Daraufhin hatte sie Strafanzeige gegen den Mann erstattet. Ihre Furcht schlug im Oktober 2010 in einen aggressiven Ausbruch um. Sie stach ihm das Messer 17 Zentimeter tief in die Brust. Der Mann verblutete vor seinem Bett.

"Wir wissen nicht, warum das Ganze geschehen ist", sagte der Vorsitzende Richter Jörg Bromman während seiner über einstündigen Urteilsbegründung. Unklar blieb beispielsweise, warum die Frau am Tattag noch einmal die Wohnung des 32-Jährigen aufsuchte, obwohl sie die Beziehung bereits beendet hatte. Sie hatte angegeben, mit ihm reden zu wollen.

"Beide konnten nicht miteinander und offensichtlich auch nicht ohne einander", sagte Bromman. Er sprach von einem "extrem ambivalenten Verhalten". Der Mann hatte seiner Freundin in seinem Schlafzimmer ein Messer gezeigt. Dies habe für sie zwar durchaus eine Situation mit bedrohlichem Charakter sein können, sagte der Richter. Für den tödlichen Messerstich gebe es jedoch nicht einen "halbwegs plausiblen Grund".

Das spätere Opfer hatte die Frau mit Amphetaminen versorgt. Die Beziehung war geprägt durch Streit. Zudem gab es bereits vor der Misshandlung Übergriffe des Mannes. Er soll mehrfach Geschlechtsverkehr mit der 22-Jährigen erzwungen haben.

Richter Bromman sagte, die Angeklagte habe erste Schritte in ein Leben als drogenabhängige Prostituierten unternommen. Er appellierte an sie, die angebotene Therapie zu nutzen. "Sie haben die Möglichkeit, die Kurve zu kriegen." Eine Therapie sei hoch notwendig und könne dem Leben der Frau eine Wendung geben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger will mit seiner Mandantin über Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts beraten. Binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.

dapd