Niemand denkt gerne an Tod, Unfälle oder Krankheit. Passieren kann so etwas aber trotzdem immer und jedem. Mit guter Vorbereitung werden die Voraussetzungen geschaffen, dass man im Falle eines Falles nach den eigenen Vorstellungen behandelt wird – und Angehörige nicht ins Chaos stürzt.

Sind Sie schon einmal zur Probe gestorben? Was makaber klingt, ist ein ganz nüchternes Gedankenexperiment, um sich und die einem Nahestehenden auf Notfälle vorzubereiten. Denn so lässt sich schnell herausfinden, ob wichtige Vorkehrungen getroffen sind und keine unlösbaren Aufgaben hinterlassen werden. Und es muss ja nicht immer gleich der plötzliche Herztod oder ein Schlaganfall sein, der einen zum geschäftsunfähigen Pflegefall macht. Denn auch ein Unfall mit mehrwöchigem Koma, aus dem man wieder erwacht, verursacht ohne Vorsorge schwierige Folgen. Wer darf für mich mit Banken und Versicherungen sprechen? Hat eine Vertrauensperson das Sagen bei medizinischen Fragen? Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich länger nichts entscheiden kann oder versterbe? Auf diese fünf Fragen sollten Sie für solche Situationen Antworten finden:
1. Vor welchen Herausforderungen stehen Angehörige in den ersten Tagen?
"Gerade bei unerwarteten Schicksalsschlägen fallen Angehörige erstmal in ein tiefes Loch", sagt Marcus Kurz, zertifizierter Finanz- und Erbschaftsplaner beim Berliner Vermögensverwalter Hansen & Heinrich AG. Aber genau in dieser ersten Zeit müssen unter Umständen lebenswichtige medizinische Fragen entschieden, finanzielle Verpflichtungen weiter erfüllt oder Dinge mit Versicherungen geklärt werden. Deswegen macht es absolut Sinn, für so einen Fall eine Notfallmappe zusammenzustellen, die alle dafür notwendigen Dokumente und Informationen enthält. Hier werden zum Beispiel die Kontaktdaten der behandelnden Ärzte, die bestehenden Bankverbindungen und Versicherungspolicen gesammelt. Sehr hilfreich können auch Zugangsdaten zum Onlinebanking, Smartphone und E-Mailpostfach sein.
2. Können Vertrauenspersonen im Notfall für Sie durch Vollmachten handeln?
Was Vielen nicht bewusst ist, selbst der Ehepartner oder Kinder bekommen bei fehlenden Vollmachten an vielen Stellen noch nicht mal Auskünfte. Und können schon gar nicht für einen vollumfänglich handeln. "Wer zum Beispiel keine Bankvollmacht hat, kann keine Zahlungen anweisen oder ein wichtiges Konto im Blick behalten", sagt Mathias Dopfer, Erbschafts- und Stiftungsplaner bei der AnCeKa Vermögensbetreuungs AG mit Standorten in Memmingen und Kaufbeuren. Das beginnt beim Zugriff auf das Familienkonto, um den laufenden Bedarf weiter bestreiten zu können und geht bis zur Generalvollmacht eines Unternehmers, die es Angehörigen erst ermöglicht, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.
3. Haben Sie Regelungen getroffen, wer medizinische Entscheidungen für Sie trifft oder in einer Pflegesituation bestimmen soll?
Je klarer die Dinge geregelt sind, desto besser können Vertraute handeln. Das entlastet nicht nur Angehörige im Ernstfall, sondern garantiert einem selbst auch in einer Pflegesituation oder bei medizinischen Fragen, ein gewisses Maß an Selbstbestimmtheit zu wahren. Deswegen ist es sehr empfehlenswert, im Notfallpaket auch Dinge wie eine Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung zu hinterlegen. "Denn wenn hier nichts bestimmt ist, bürdet man seinen Hinterbliebenen eine enorme Verantwortung auf oder überlässt sich völlig dem Urteil Fremder", sagt AnCeKa-Experte Mathias Dopfer. Es schadet sicher nicht, sich hier vom Notar oder Hausarzt unterstützen lassen. Aber selbst ein ausgefüllter Vordruck aus dem Internet ist im Zweifelsfall besser, als gar keine Vorsorge für solche Fälle zu treffen.
4. Wie wichtig ist es, die Erben zu qualifizieren, damit sie nicht überfordert sind?
"Zunächst gilt es, mit den Menschen zu reden, ob sie in diese Fußstapfen überhaupt treten möchten", rät Erbschaftsexperte Kurz von Hansen & Heinrich. "Idealerweise wird das dann angegangen, solange man selbst noch fit ist." Wenn es darum geht, noch zu Lebzeiten nicht jede Kontrolle aufzugeben oder potentiellen Erben erst noch die nötige Reife erlangen zu lassen, gibt es verschiedenste Möglichkeiten. "Ein beliebtes Mittel sind hierzu Nießbrauchregelungen, die einige aus dem Immobilienbereich kennen", sagt Mathias Dopfer von AnCeKa. Hier wird zum Beispiel vereinbart, dass das Wohnhaus der Eltern bereits dem Nachwuchs gehören soll, aber die lebenslange Nutzung vorbehalten wird. Was Viele nicht wissen: So etwas geht zum Beispiel auch für ein Aktiendepot, bei dem dann die Erträge für die Altersvorsorge genutzt werden können. Weiterer Vorteil: Das übertragene Vermögen darf nicht einfach vom Beschenkten ausgegeben werden. Aber um das wasserdicht umzusetzen, sollte unbedingt professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.
5. Ist Ihre Familie im Todesfall finanziell ausreichend versorgt?
"Die wichtigste Frage ist dabei, ob es überhaupt ein Testament gibt", weiß Erbschaftsplaner Kurz. Gibt es hier ein notarielles Dokument, hat das in der Regel den Vorteil, dass kein Erbschein beantragt werden muss und schneller gehandelt werden kann. Wurde Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen, vereinfacht das die Sache nochmal. Ist das zudem schon über zehn Jahre her, können die Steuerfreibeträge für Erbschaften aufs Neue voll genutzt werden. Das heißt, zum Beispiel Kinder können wieder bis zu 400.000 Euro ohne Beteiligung des Fiskus erhalten. Trotzdem wird das in manchen Gegenden nicht reichen, um größere Immobilien ganz ohne Erbschaftssteuer in die nächste Generation zu übertragen. Sehr vorausschauende Erblasser können hier zum Beispiel eine Risikolebensversicherung abschließen und die Erben als Begünstigten einsetzen, damit genug flüssiges Kapital vorhanden ist. "Das geht natürlich nicht mehr in sehr hohem Alter, aber es ist nie zu spät, um noch andere Lösungen zu finden", sagt Marcus Kurz.
Das gehört in die Notfallmappe
Egal ob es der rote Ordner im Schrank, ein Fach im gepackten Notfallkoffer oder das sichere Bankschließfach ist – diese wichtigen Dokumente, Daten und Ansprechpersonen sollte man für Angehörige im Notfall zusammenstellen:
Eine Patientenverfügung, in der auch Personen bestimmt werden, die in medizinischen Fragen entscheiden dürfen, sollte sofort auffindbar und am besten auch in Zweitausfertigung bei Angehörigen deponiert werden. Zusätzlich die Kontaktdaten der behandelten Ärzte und ein aktueller Medikamentenplan mit wichtigen Fakten der Krankheitsgeschichte.
Weitere wichtige Dokumente:
- Vollmachten für Vertrauenspersonen etwa für Banken und Versicherungen, aber auch für die Fortführung von Geschäftstätigkeiten oder die Organisation von Betreuungssituationen
- Wichtige Versicherungen, finanzielle Verpflichtungen, Verträge
- Testament und Bestattungswünsche
- Bankverbindungen, Notarverträge, Beteiligungen oder wertvolle Besitztümer
- Digitale Zugänge (Zum Beispiel: Computer, Emailpostfach, Smartphone, Onlinebanking, Krypto-Wallet, Soziale Netzwerke, …)
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