Führerschein mit 17 senkt das Unfallrisiko bei Fahranfängern

Erfolgsmodell soll ab 2011 dauerhaft eingeführt werden

Führerschein mit 17 senkt das Unfallrisiko bei Fahranfängern

Der Führerschein mit 17 hat sich zum Erfolgsmodell entwickelt. Deshalb will das Bundesverkehrsministerium das begleitete Fahren mit 17 (BF17) nach einer fünfjährigen Modellphase zum 1.Januar 2011 dauerhaft einführen.

Die überzeugendsten Argumente lieferte eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen. Ihr Fazit: Für Teilnehmer der BF17-Ausbildung verringert sich im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens das Unfallrisiko um 22 Prozent und die Zahl der Verkehrsverstöße um 20 Prozent im Vergleich zur konventionellen Ausbildung. Die Studie sieht darin den Beleg, dass die Teilnahme am begleiteten Fahren bei Fahranfängern zu einer erheblichen Verbesserung der Fahrkompetenz führt.

Höhere Motivation

Etwa jeder dritte Fahrerlaubnisbewerber für die Klasse B nutzt inzwischen das BF17-Modell. Diese bestehen wesentlich häufiger die theoretische und praktische Prüfung als die 18-jährigen Bewerber. „Sie sind motivierter, um bereits vor dem 18. Lebensjahr einen Pkw fahren zu können“, ist auch Andreas Schmidt vom Fahrerlaubniswesen der Dekra Automobil GmbH überzeugt.

Ziel des BF17-Projektes war es, das hohe Unfallrisiko von Fahrnovizen zu senken. Noch immer hat die Gruppe der 18- bis 24-Jährigen das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Einer der Gründe dafür ist die mangelnde praktische Erfahrung. Das begleitete Fahren ab 17 bietet Fahranfängern in den risikoreichsten ersten Monaten nach der Fahrprüfung die Möglichkeit, im Beisein eines erfahrenen Begleiters über einen längeren Zeitraum praktische Erfahrungen am Steuer zu sammeln und Fahrroutine zu erwerben.

Nicht ohne Begleitperson

Wer sich für das begleitete Fahren entscheidet, kann die theoretische Prüfung frühestens drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres ablegen. Nach bestandener Prüfung erhält er anstelle des Kartenführerscheins eine Prüfungsbescheinigung, in der auch die Begleitpersonen stehen. Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und fünf Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Zudem darf ihr Konto im Verkehrszentralregister nicht mit mehr als drei Punkten belastet sein.

Die Zahl der Begleiter ist unbegrenzt, allerdings müssen alle Begleitpersonen in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Wichtig: Der Begleiter darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Alkoholgrenze erreichen und auch nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen. Bei Verstößen gegen diese Auflagen trägt der Fahrer die Konsequenzen. Das heißt, er muss mit dem Widerruf seiner Fahrerlaubnis rechnen. Das Gleiche gilt, wenn er ohne Begleiter fährt. dhz