Beschäftigte aus der ehemaligen DDR sollten umgehend eine Klärung ihres Rentenversicherungskontos beantragen, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Das hat die Deutsche Rentenversicherung Bund am Mittwoch in Berlin geraten. Hintergrund ist die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben, die am 31. Dezember 2011 ausläuft.
Frühere DDR-Bürger sollten Rentenkonten klären
Berlin (dapd). Beschäftigte aus der ehemaligen DDR sollten umgehend eine Klärung ihres Rentenversicherungskontos beantragen, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Das hat die Deutsche Rentenversicherung Bund am Mittwoch in Berlin geraten. Hintergrund ist die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben, die am 31. Dezember 2011 ausläuft. Eine Rentenberechnung über alle Versicherungszeiten hinweg sei nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig sei, erklärte die Rentenversicherung.
Betroffen sind Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974 mit Beitragszeiten in der DDR. Von den 2,3 Millionen bei der Rentenversicherung Bund geführten Versicherungskonten im Osten Deutschlands sind noch rund 286.000 Konten nicht vollständig geklärt. Das entspricht einem Anteil von zwölf Prozent.
Die notwendigen Antragsunterlagen für die Kontenklärung können im Internet unter deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden. Die Unterlagen sind auch bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungen erhältlich.
dapd
