Steuererklärung 2025 Frist zur Abgabe der Steuererklärung verpasst? Das können Sie tun

Am 31. Juli ist die Frist zur Abgabe der Steuererklärung abgelaufen – oder doch nicht? Alles rund um die Fristverlängerung zur Abgabe einer Steuererklärung, die Beauftragung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins und den Einspruch gegen einen Steuerbescheid.

Grundsätzlich gilt: Steuerzahler sind bis 31. Juli eines Jahres zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Es sei denn, sie nehmen die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch. - © hkama – stock.adobe.com

1. Steuererklärungsfrist und Fristverlängerungsantrag

Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung 2025 verpflichtet und haben die strenge Abgabefrist am 31. Juli 2026 verpasst? Dann kann es passieren, dass nach einer Mahnung ein Schätzbescheid mit Steuernachzahlungen folgt und im Steuerbescheid neben der festgesetzten Steuer eine Strafzahlung in Form eines Verspätungszuschlags zu finden ist.

Grundsätzlich gilt: Sie können dieses Szenario verhindern, indem Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist 31. Juli einen Fristverlängerungsantrag stellen oder die Unterstützung eines Steuerberaters beziehungsweise Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen. Natürlich ist es besser, vor Ablauf der Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 einen Fristverlängerungsantrag zu stellen, doch das geht auch nachträglich.

Es empfiehlt sich, den Fristverlängerungsantrag schriftlich zu stellen. Denn beim Finanzamt gehen sicherlich Hunderte Anrufe ein. Da kann der eine oder andere Antrag in Vergessenheit geraten. Im Fristverlängerungsantrag am besten detailliert mitteilen, warum die Abgabefrist nicht eingehalten werden kann oder nicht eingehalten werden konnte. Gute Gründe sind die eigene akute Erkrankung, die akute Erkrankung oder die urlaubs- oder fortbildungsbedingte Abwesenheit des Buchhalters sowie Arbeitsüberlastung aufgrund eines besonderen Auftrags. Idealerweise im Antrag gleich um eine "angemessene" neue Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 bitten. Angemessen bedeutet, maximal ein oder zwei Monate.

2. Was tun bei Ablehnung des Fristverlängerungsantrags?

Haben Sie bereits in den Vorjahren Fristverlängerungsanträge gestellt und auch die neuen Abgabefristen (mehrmals) verstreichen lassen, kann es passieren, dass das Finanzamt Ihre Fristverlängerung ablehnt. In diesem Fall gibt es für Sie nur zwei Optionen: Die Steuererklärung 2025 zur Prio Nummer 1 machen und so schnell wie möglich ans Finanzamt übermitteln oder Sie beauftragen einen Steuerberater oder als Arbeitnehmer einen Lohnsteuerhilfeverein mit dem Ausfüllen und der Abgabe der Steuererklärung 2025.

3. Steuerberater oder Steuerfachmann engagieren

Beauftragen Sie einen Steuerberater oder als Arbeitnehmer einen Lohnsteuerhilfeverein, müssen Sie zwar mit Steuerberatungskosten rechnen, doch das kann sich auszahlen. Denn in diesem Fall gibt es eine automatische Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2025 bis zum
1. März 2027. Damit das Finanzamt seine Maschinerie mit Mahnung, Schätzungsbescheid und Verspätungszuschlag nach Fristversäumnis nicht in Gang setzt, müssen Sie es aber explizit darüber informieren, dass für die Erklärungen 2025 nun ein Steuerberater beziehungsweise ein Lohnsteuerhilfeverein für Sie aktiv wird. Das wird dann im Finanzamt vermerkt und Sie haben bis zum 1. März 2027 Ruhe.

4. Vorabanforderung des Finanzamts denkbar

Doch selbst wenn Sie einen Steuerberater oder als Arbeitnehmer einen Lohnsteuerhilfeverein engagieren, ist das nur eine 99-prozentige Garantie dafür, dass das Finanzamt Ihnen die automatische Fristverlängerung bis zum 1. März 2027 einräumt. Denn unter bestimmten Voraussetzungen darf das Finanzamt die Steuererklärungen auch deutlich früher anfordern. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Finanzamt davon erfährt, dass Sie ins Ausland ausgewandert sind, dass sich Ihre Umsätze vervielfacht haben und mit hohen Steuernachzahlungen zu rechnen ist oder wenn Sie es in den vergangenen Jahren mit Ihren Steuerpflichten nicht ganz so genau genommen haben. Doch gegen die Vorabanforderung lohnt sich Gegenwehr, insbesondere, wenn die Begründung für die Vorabanforderung der Steuererklärungen 2025 trotz steuerlicher Beratung nicht wirklich überzeugt (Finanzgericht Köln vom 15.01.2026, Az. 11 K 2249/25).

5. Den Gestaltungsspielraum ausnutzen

Ob Sie Ihre Steuererklärung 2025 nun frühzeitig oder mit steuerlicher Beratung so spät wie möglich abgeben möchten, hängt entscheidend von Ihrer individuellen steuerlichen Situation ab. Erwarten Sie eine Steuererstattung, die Sie dringend benötigen, ist klar, dass für Sie die schnellstmögliche Abgabe der Steuererklärung die beste Option ist. Müssen Sie dagegen eine hohe Nachzahlung leisten, für die Ihnen aktuell die finanziellen Mittel fehlen, dann sollten Sie in Betracht ziehen, einen Steuerberater einzuschalten und das Geld für die erwartete Steuernachzahlungen in den nächsten Monaten beiseitezulegen.

6. Fristverlängerung und der Steuerberater fällt aus

In der Praxis engagieren Unternehmer und Arbeitnehmer häufig einen Steuerberater beziehungsweise einen Lohnsteuerhilfeverein, der die Steuererklärungen 2025 erstellen soll. Gibt es anschließend Unstimmigkeiten, das Beratungsverhältnis wird gekündigt und Sie geben die Steuererklärungen 2025 erst am 1. März 2027 beim Finanzamt ohne steuerliche Beratung ab, ist Ärger programmiert. Das Finanzamt wird Sie dann so behandeln, als hätten Sie am 31. Juli 2026 abgeben müssen, was zu einem sehr hohen Verspätungszuschlag führen kann.

7. Steuererklärung mit der "MeinElster+"-App

Seit Juli 2026 kann die Steuererklärung mit der App MeinElster+ mit nur einem Klick digital ans Finanzamt übermittelt werden. Die App richtet sich aktuell aber nur an Singles ohne Kinder, die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erzielen, oder Rentner. Doch hat diese Steuererklärung mit nur einem Klick wirklich nur Vorteile? Antwort: Natürlich nicht.

Der Vorteil dieser Ein-Klick-Steuererklärung liegt auf der Hand. Sind Sie Arbeitnehmer und Single ohne Kinder oder Rentner und haben mit dem Thema Steuern wenig am Hut, dann registrieren Sie sich für diese App, klicken einmal und die Erklärung 2025 ist abgegeben. Schneller geht nicht. Die notwendigen Daten holt sich das Finanzamt automatisch, weil der Arbeitgeber zuvor die Lohnsteuerbescheinigung 2025 digital ans Finanzamt übermittelt oder die Deutsche Rentenversicherung alle von Ihnen 2025 gezahlten Sozialversicherungsbeiträge gemeldet hat. Doch es gibt auch Nachteile. Denn natürlich bietet die App von Elster keinerlei Steuerspartipps. Sie ist also für Genügsame, die ihrer Erklärungspflicht nachkommen und nicht vorrangig Steuern sparen möchten.

8. Keine Belege zusammen mit Steuererklärung abgeben

Haben Sie zwar Kontoauszüge, auf denen Sie steuersparende Ausgaben ablesen können, finden aber die dazugehörige Rechnung nicht, dann ist das kein Problem. Denn was viele nicht wissen: Der Steuererklärung 2025 sollen keine Rechnungen und Belege beigefügt werden. Möchte das Finanzamt Rechnungen oder Nachweise sehen, wird es sich melden. Sie haben also nach Abgabe der Erklärung noch Zeit, nach den verschwundenen Steuerbelegen zu suchen. 

9. Nach der Abgabe ist vor dem Steuerbescheid 2025

Nach Abgabe der Steuererklärung ist vor dem Eingang des Steuerbescheids. Das bedeutet: Die Abgabe der Steuererklärung 2025 ist nur ein Baustein. Als Nächstes folgen die Steuerbescheide 2025. Und diese sollten auf Herz und Nieren geprüft werden. Denn in den Finanzämtern passieren Fehler – oftmals zu Ihren Ungunsten. Deshalb den Brief vom Finanzamt mit dem Steuerbescheid nicht einfach nur in die nächste Ablage legen, sondern gezielt auf Richtigkeit prüfen. Sind Fehler zu Ihren Ungunsten enthalten, sollten Sie schnellstmöglich mit einem Einspruch beim Finanzamt reagieren.

10. Diese Spielregeln beim Einspruch beachten

Der Steuerbescheid 2025 sollte nach Erhalt auch deshalb so schnell wie möglich geprüft werden, weil ein Einspruch gegen den Steuerbescheid nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich ist. Wer nur einen Tag zu spät Einspruch einlegt, muss damit rechnen, dass das Finanzamt den Einspruch nicht mehr bearbeitet und den Steuerbescheid mit der zu hoch festgesetzten Steuer nicht mehr ändert. Der Tag, bis zu dem der Einspruch spätestens beim Finanzamt eingereicht sein muss, lässt sich einfach berechnen. Nehmen Sie das Datum des Steuerbescheids, rechnen Sie die viertägige Bekanntgabefrist dazu und danach die einmonatige Einspruchsfrist. So erhalten Sie den Tag, bis zu dem ein Einspruch gegen den Steuerbescheid 2025 noch möglich ist.

11. Sonderregelung zur Einspruchsfrist

Eine kleine Besonderheit gibt es bei der Ermittlung der Einspruchsfrist noch zu beachten. Fällt das Ende der viertägigen Bekanntgabefrist oder das Ende der einmonatigen Einspruchsfrist auf einen Samstag, einen Sonntag oder auf einen Feiertag, dann verlängert sich diese Frist bis zum nächsten Werktag, an dem das Finanzamt arbeitet.