Ab August 2015 gilt im Friseurhandwerk eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde. Damit sich die Betriebe in Ost und West auf den neuen Mindestlohn einstellen können, haben die Tarifpartner ein Stufenmodell erarbeitet. So soll eine Lohndynamik entstehen, die der Branche neues Selbstbewusstsein gibt.
Jana Tashina Wörrle

"Ich habe schon oft gehört, dass viele Frauen ihren Friseur genauso selten wechseln wie ihren Frauenarzt. Da geht es um Vertrauen", sagt Ute Knittel von ver.di. Am Montag hat sich die Dienstleistungsgewerkschaft mit der Tarifgemeinschaft der Landesinnungsverbände (LIV) im Friseurhandwerk auf einen länderübergreifenden Mindestlohn geeinigt. Und dabei geht es aus Sicht der ver.di-Verhandlungsführerin nicht nur um höhere Löhne, sondern auch um das Selbstbewusstsein der Branche.
"Die Leistungen der Friseure sind es wert, dass hier endlich eine neue Lohndynamik entsteht", sagt Ute Knittel und schiebt sofort hinterher, dass die Betriebe, die nun die Preise etwas erhöhen müssten, sich dafür nicht bei ihren Kunden entschuldigen sollten. "Sie sollen dazu stehen, dass sie eine qualitative Berufsausbildung absolviert haben." Somit soll die neue Lohnuntergrenze auch helfen, das Image der Branche zu stärken.
Eine falsche Politik
"Es kann nicht sein, dass in manchen Salons Herrenhaarschnitte von nur 6,50 Euro angeboten werden. Da kann keiner davon leben, ohne dass das Amt das Einkommen aufstockt", sagt Sybille Hain, die als Landesinnungsmeisterin der Friseure und Kosmetiker in Thüringen und Sachsen-Anhalt selbst bei den Verhandlungen dabei war und froh ist, dass der Mindestlohn endlich kommt. Aus ihrer Sicht hat es die Politik in den vergangenen Jahren versäumt, zu verhindern, dass in einzelnen Friseurbetrieben – vor allem in Ostdeutschland – zu Stundenlöhnen unter vier Euro kommen konnte.
Die Friseurmeisterin aus Erfurt steht selbst jeden Tag in ihrem Salon und erlebt immer wieder die Situation, dass Mitarbeiter lieber weniger arbeiten und zusätzlich Soziallistungen beantragen als in Vollzeit dem Beruf nachzugehen. So sei sowohl bei den Arbeitnehmern als auch bei den Kunden eine falsche Einstellung gegenüber dem Beruf entstanden.
"Vor allem hier im Osten hat man das Friseurhandwerk in eine Schmuddelecke gestellt", beschwert sich die 62-Jährige, die im Mindestlohn große Chancen sieht. Trotzdem werde es ihrer Meinung nach zu Entlassungen kommen. "Den Schritt von vier Euro auf 8,50 Euro werden nicht alle Betriebe verkraften, aber trotzdem ist er nötig", sagt die Handwerksvertreterin. Das geplante Stufenmodell wird ihrer Meinung zwar als Puffer dienen, ganz ohne Verluste werde es jedoch nicht funktionieren, sagt Sybille Hain.
Ziel ist die Allgemeinverbindlichkeit
So sehen die Verhandlungsergebnisse vor in drei Schritten bis zum 1. August 2015 eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro verbindlich zu machen. Ende Juni wollen die Tarifpartner dazu den Vertrag unterzeichnen, der dann am 1. August 2013 mit Löhnen von 6,50 Euro im Osten und 7,50 Euro im Westen in Kraft tritt. Ein Jahr später sollen diese Löhne dann auf 7,50 Euro im Osten und 8,00 Euro im Westen steigen bis der beschlossene Mindestlohn erreicht ist.
Dieser Mindestlohn garantiert in seiner aktuellen Form zwar noch keinen wirklich einheitlichen Mindestlohn für alle Friseure, da er in der ersten Stufe nur für Mitarbeiter von Innungsbetrieben gilt. Doch dies ist nach Aussage von ver.di und des Zentralverbands des deutschen Friseurhandwerks nur eine Formalität. Ziel sei die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags.
Lohndynamik soll in Gang kommen
In den kommenden Monaten soll beim Bundesarbeitsministerium dazu ein Antrag gestellt werden. "Doch vorher müssen wir noch einiges an Zahlen und Fakten zusammentragen und viel Überzeugungsarbeit leisten", sagt Ute Knittel. Damit die ausgehandelten Löhne für alle Friseure in Deutschland gelten, müssten insgesamt für den Antrag 50 Prozent der Arbeitgeber aus der Branche ihre Zustimmung geben –neben der Tarifgemeinschaft hätten bereits einige große Ketten, der Verband der Filialisten und viele hochpreisige Friseursalons zugestimmt.
Danach werde ermittelt, ob mit diesen Zustimmungen mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer im Friseurhandwerk erreicht werden. "Erst dann kann ein einheitlicher Mindestlohn für alle gelten", sagt die ver.di-Verhandlungsführerin, die sich aber sicher ist, dass mit dem ersten Schritt eine Dynamik in Gang kommt, die viele ansteckt. Schließlich gehe es zunehmend auch darum, gute Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten und da sei der Lohn immer ein Argument.
Sybille Hain hat aus ihrer Region schon viele Rückmeldungen von Betriebsinhabern bekommen, die noch kein Innungsmitglied sind und nun der Tarifgemeinschaft beitreten wollen. "Ich bin mir ganz sicher, dass die Lohnuntergrenze allgemeinverbindlich wird", sagt die Landesinnungsmeisterin, die in ihrem Salon momentan fünf Mitarbeiterinnen beschäftigt und gern noch weitere einstellen würde. Doch auch sie spürt den Fachkräftemangel bereits.
Geisel der Lohndebatte
Auch für den Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen ein Signal nach außen, um zu zeigen, dass sich die Branche nicht damit abfindet, weiter so negativ in der Öffentlichkeit zu stehen. "In der Lohndebatte wurden in der Vergangenheit immer einzelne Betriebe mit den niedrigsten Löhnen gezeigt, aber das ist nicht der Standard", wehrt der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Rainer Röhr, ab.
Der Mindestlohn soll deshalb auch dazu führen, dass die Löhne zukünftig ausgeglichener sind, vor allem zwischen Ost und West. "Das ist besonders für manche ostdeutschen Betriebe schwierig, denn hier sind die Tarifverträge ja bislang kaum entwickelt", sagt Rainer Röhr. Das Stufenmodell solle bei der Anpassung helfen. Ohne die Stufen, hätte der Verband nicht zugestimmt.
"Hier wurde auf das unterschiedliche Lohnniveau in den Regionen Deutschlands Rücksicht genommen", sagt auch Stefan Lobenstein, der Präsident des Thüringer Handwerkstages. Er lobt die branchenbezogenen Vereinbarungen, denn sie stärken seiner Meinung nach die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie. "Die Tarifpartner haben gezeigt, dass es keiner staatlichen Lohnpreisfestsetzungen bedarf", sagt Stefan Lobenstein und verweist damit auf die bundesweite Debatte zu einem gesetzlich verankerten Mindestlohn für alle Branchen.
Falls dieser nach der Bundestagswahl kommen sollte, müssten die Vereinbarungen im Friseurhandwerk zur neuen Lohnuntergrenze neu verhandelt werden. "Das werden wir in den Verträgen festhalten", sagt Ute Knittel.