Am Donnerstag wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt Friedensaktivistin will Abzug von Atombomben vor Gericht durchsetzen

Die Friedensaktivistin Elke Koller will das Ende der sogenannten nuklearen Teilhabe Deutschlands juristisch erzwingen. Die Lagerung von bis zu 20 Atombomben auf dem Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel in der Eifel verstoße gegen das Friedensgebot im Grundgesetz und das Gewaltverbot im Völkerrecht, sagte die 68-jährige Apothekerin aus Leienkaul im Interview mit der Nachrichtenagentur dapd.

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Friedensaktivistin will Abzug von Atombomben vor Gericht durchsetzen

Büchel/Köln (dapd-nrw). Die Friedensaktivistin Elke Koller will das Ende der sogenannten nuklearen Teilhabe Deutschlands juristisch erzwingen. Die Lagerung von bis zu 20 Atombomben auf dem Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel in der Eifel verstoße gegen das Friedensgebot im Grundgesetz und das Gewaltverbot im Völkerrecht, sagte die 68-jährige Apothekerin aus Leienkaul (Kreis Cochem-Zell) im Interview mit der Nachrichtenagentur dapd.

Mit Unterstützung der Deutschen Sektion der International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA) klagt Koller deshalb gegen die Bundesrepublik. Am Donnerstag wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt.

Die Friedensaktivistin demonstriert bereits seit 15 Jahren gemeinsam mit zahlreichen Initiativen und Organisationen gegen die Atombombenlagerung in der Eifel. Im Ernstfall sollen die amerikanischen Bomben von Bundeswehrpiloten transportiert werden.

Ein Verzicht auf diese nukleare Teilhabe sei besonders im Hinblick auf die geplante Modernisierung amerikanischer Atombomben bedeutsam, argumentiert die 68-Jährige. Denn sonst würden die Atombomben des Typs B-61 in Büchel gegen eine modernere Version der Bombe ausgetauscht, befürchtet die Friedensaktivistin. Hintergrund ist, dass die derzeitigen Atombomben zwar von den "Tornados" der Bundeswehr transportiert werden können, nicht aber vom neuen "Eurofighter".

Wie die Gerichtsverhandlung in Köln ausgehen wird, ist nach Kollers Einschätzung "völlig offen", zumal mit ihrer Klage juristisches Neuland betreten werde. Ein Erfolg der Klage würde Koller zufolge bedeuten, dass künftig jeder einzelne Bürger in Deutschland das Völkerrecht einklagen könne.

dapd