Kapitalerträge Freistellungsaufträge zum Jahresbeginn überprüfen

Um steuerliche Abzüge zu verhindern, können Sparer bei den Banken sogenannte Freistellungsaufträge einreichen. Diese müssen jedoch immer zum Jahresanfang an die aktuelle Finanzlage angepasst werden. Also ist jetzt der richtige Zeitpunkt sich um diese Einsparungsmöglichkeiten zu kümmern.

Mit einem Freistellungsauftrag können Sparer während des Jahres selbst über ihren Sparerpauschbetrag von 801 Euro als Alleinstehende beziehungsweise 1.602 Euro als Verheiratete verfügen und so bis zu dieser Höhe ihre Kapitalerträge ohne Abzüge bekommen.

Nachfragen des Finanzamts verhindern

Der Freistellungshöchstbetrag kann dabei auf mehrere Bankinstitute aufgeteilt werden. Zum Jahresbeginn sollten Sparer jetzt die Aufträge prüfen und gegebenenfalls anpassen, wie das Verbraucherportal steuerrat24.de rät.

Wer mehrere Freistellungsaufträge erteilt hat und diese gelegentlich abändert, verliert schnell den Überblick - insgesamt sollten aber keine Freistellungen über die oben genannten Summen hinaus beantragt werden, um unangenehme Nachfragen des Finanzamts zu verhindern. Falls Unklarheiten bestehen, sollten Sparer jedem in Betracht kommenden Institut einen neuen Freistellungsauftrag erteilen - gegebenenfalls über einen Betrag von null Euro. dapd