Europäische Union Fraktionen stimmen für neues EU-Begleitgesetz

Das neue EU-Begleitgesetz kann im Bundestag mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit rechnen. Sowohl SPD als auch die Grünen stimmten auf Sondersitzungen der Fraktionen für die Neufassung des Gesetzespakets, das nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden war.

Fraktionen stimmen für neues EU-Begleitgesetz

Am Freitag will die Unions-Fraktion die nunmehr vier Gesetze auf einer Sondersitzung beraten. Auch die FDP hat eine Zustimmung signalisiert, aber noch keinen Entschluss gefasst.

Mit dem neuen EU-Begleitgesetz wird sich der Bundestag erstmals in der kommenden Woche befassen, ein Beschluss ist für 8. September vorgesehen. Zudem soll in zwei weiteren Gesetzen die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Parlament sowie zwischen Bundesregierung und Bundesrat geregelt werden. Ein viertes Gesetz schließlich befasst sich mit der bereits vom Parlament beschlossenen Grundgesetzänderung.

Das neue vom Bundesverfassungsgericht geforderte EU-Begleitgesetz trägt die Bezeichnung Integrationsverantwortungsgesetz (IntVG). Es soll die Rechte des deutschen Parlaments bei der Vertiefung der Europäischen Union festschreiben – also bei Änderungen des EU-Vertragsrechts wie beispielsweise der Ausweitung europäischer Gesetzgebungskompetenzen oder der Festlegung neuer Abstimmungsregelungen. Noch am 26. August – unmittelbar nach der ersten Lesung der Gesetzesentwürfe - beginnt eine gemeinsame Experten-Anhörung von Bundestag und Bundesrat, die auf zwei Tage angesetzt ist.

ddp