Werden bei einer Fonds-Fusion des Anbieters zwei Investmentfonds zusammengeführt, ist das für den Anleger selbst steuerneutral. Das heißt: Beim Verkauf der alten Fondsanteile fallen keine Steuern an.
Fonds-Fusion ist steuerneutral
Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. Die neuen Fondsanteile treten nach der so genannten Fußstapfen-Theorie in die Fußstapfen der alten. Steuerrechtlich gesehen handelt es sich also nicht um einen Neukauf.
Verkauft der Anleger seine neuen Fondsanteile, ist auch der Gewinn steuerfrei – Bedingung dafür ist, dass er die Anteile an dem alten Fonds vor 2009, also vor der Einführung der so genannten Abgeltungsteuer, gekauft hat.
Die Verschmelzung von Fonds ist nach Ansicht des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) in der Regel im Interesse der Anleger: Denn dadurch stiege das Fondsvolumen verbleibender Fonds und Fixkosten würden auf eine größere Summe verteilt.
dhz