Ab 15. April 2026 Förderung für Ladestellen in Mehrparteienhäusern startet

Mit 500 Millionen Euro will das Verkehrsministerium private Ladestellen in Mehrfamilienhäusern fördern. Wer davon profitieren kann und wann die Anträge starten.

Das Bundesverkehrsministerium fördert ab dem 15. April 2026 den Einbau von Ladestellen in Mehrparteienhäusern – mit bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt. - © Brebca - stock.adobe.com

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) startet ein neues Förderprogramm, das gezielt den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern unterstützt. Mit einem Volumen von 500 Millionen Euro nimmt das Ministerium den Gebäudebestand ins Visier, um den Zugang zu Lademöglichkeiten an den rund 9 Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu vereinfachen. Die Förderung umfasst dabei nicht nur die Anschaffung von Wallboxen, sondern deckt auch die technische Ausrüstung, den Netzanschluss sowie notwendige Baumaßnahmen ab.

Investition in die Alltagstauglichkeit der Elektromobilität

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder betont, dass der Umstieg auf E-Autos oft an der fehlenden Lademöglichkeit am eigenen Wohnort scheitert. Da ein Großteil der Menschen in Deutschland in Mehrparteienhäusern lebt, deren Stellplätze bisher unzureichend ausgestattet sind, setzt die neue Förderung genau hier an. Ziel ist es, Investitionen in private Lademöglichkeiten attraktiver zu machen und die Infrastruktur direkt dorthin zu bringen, wo sie täglich gebraucht wird. Denn nur wenn Elektromobilität alltagstauglich ist, kann sie dauerhaft gelingen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Das Programm richtet sich an drei zentrale Zielgruppen, für die das Antragsverfahren zeitgleich bereitgestellt wird:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  2. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privatpersonen, die Wohneigentum vermieten
  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größeren Beständen

Für alle Gruppen gilt eine maximale Ladeleistung von 22 kW pro Ladepunkt. Die Anträge können ab dem 15. April 2026 eingereicht werden. Während für Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU und private Vermieter die Anträge nach Eingang bearbeitet werden (Frist bis 10. November 2026), nehmen große Wohnungsunternehmen an einem wettbewerblichen Verfahren teil, für das die Frist am 15. Oktober 2026 endet.

Technische Vorgaben und attraktive Zuschüsse

Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte bauliche Bedingungen erfüllt sein. So ist es erforderlich, dass mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden und für mindestens 20 Prozent der vorhandenen Plätze eine Vorverkabelung erfolgt. Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:

  • Bis zu 1.300 Euro gibt es pro Stellplatz für die Vorbereitung (ohne Wallbox).
  • Maximal 1.500 Euro werden beim Einbau einer Wallbox gewährt.
  • Sogar bis zu 2.000 Euro sind möglich, wenn der Ladepunkt bidirektionales Laden unterstützt.

Online-Seminar zur Antragsstellung

Begleitet wird das Programm von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH. Dagmar Fehler, CEO der NOW GmbH, sieht in den Millionen Stellplätzen an Mehrparteienhäusern ein enormes Potenzial, da das Laden zu Hause für Nutzer die bevorzugte Option ist. Die Maßnahme ist ein zentraler Bestandteil des im November 2025 beschlossenen "Masterplan Ladeinfrastruktur 2030".

Die administrative Abwicklung erfolgt digital über den Projektträger PricewaterhouseCoopers (PwC). Für Interessierte bietet das BMV am 14. April 2026 um 09.30 Uhr ein Online-Seminar an. Zudem steht mit dem "WEGweiser" ein spezieller Leitfaden zur Verfügung, der insbesondere Eigentümergemeinschaften bei der Vorbereitung hilft. Alle Details und der Zugang zum Portal sind unter laden-im-mehrparteienhaus.de abrufbar. avs