Bis zu 150.000 Euro zinsverbilligt Förderprogramm "Jung kauft Alt" geht an den Start

Junge Familien mit Kindern werden beim Kauf und der Sanierung alter Häuser vom Staat unterstützt. Über die Voraussetzungen und Förderkonditionen.

Gefördert wird der Erwerb von sanierungsbedürftigem Wohneigentum mit einer Energieeffizienzklasse von F, G oder H. - © detailfoto - stock.adobe.com

Die Bundesregierung fördert junge Familien mit minderjährigen Kindern beim Kauf sanierungsbedürftiger Immobilien mit zinsverbilligten Krediten. Mit dem neuen Förderprogramm "Jung kauf Alt" könnten sich jetzt auch Familien mit mittleren und kleineren Einkommen ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) zum Programmstart am 3. September. Für 2024 stelle die Regierung für die Zinsverbilligung insgesamt  350 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kredite können bei der KfW beantragt werden.

Kombination mit anderen Fördermitteln möglich

Nach den Worten der Ministerin können die Familien so etwa wieder in ihre alte Heimat ziehen, dort ein bestehendes Haus sanieren und gleichzeitig auch andere Sanierungsförderungen in Anspruch nehmen. Möglich sei etwa die Kombination mit Förderprogrammen der Länder oder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Förderfähig sind nach Angaben des Ministeriums die gesamten Ausgaben für den Eigentumserwerb inklusive anteilige Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten.

Bis zu 150.000 Euro werden zinsverbilligt vergeben

Der Kredithöchstbetrag für die Förderung liegt nach Ministeriumsangaben für Familien mit einem Kind bei 100.000 Euro, bei zwei Kindern bei 125.000 Euro und bei drei und mehr Kindern bei 150.000 Euro. Die Förderkredite selbst werden mit einer Laufzeit zwischen sieben und maximal 35 Jahren und einer zehn- oder 20-jährigen Zinsbindung vergeben. Zum Start des Programmes liegt Zinssatz etwa bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und einer zehnjährigen Zinsbindung bei 1,51 Prozent effektiv.

Minderjährige Kinder sind Voraussetzung

Gefördert werden nur Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Darüber hinaus darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht mehr als 90.000 Euro für eine Familie mit einem Kind ausmachen. Für jedes weitere Kind kann das zu versteuernde Haushaltseinkommen um 10.000 Euro steigen. Nicht förderberechtigt sind diejenigen, die schon Wohneigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen oder bezogen haben.

Haus muss innerhalb von 54 Monaten saniert werden

Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand, das saniert wird und auch sanierungsbedürftig ist, sprich nur eine Energieeffizienzklasse von F, G oder H gemäß Energieausweis aufweist. Außerdem muss das Gebäude innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage so saniert werden, dass das energetische Mindestniveau eines Effizienzhauses mit EH-70-Standard erreicht wird. Darüber hinaus muss die geförderte Immobilie mindestens zehn Jahre zu dauerhaften Wohnzwecken genutzt werde, fünf Jahre von der Familie selbst. Nicht gefördert werden Ferienwohnungen oder Gartenhäuser.